Das schreibt mir die KI:
Eine mittelalterliche Urkunde (vermutlich aus dem 14. Jahrhundert, basierend auf Sprache, Schrift und Datum) – in klarem, modernem Neuhochdeutsch übersetzt. Der Text ist eine Verkaufs- und Übereignungsurkunde mit Schuldübernahme, Zeugen und Siegeln. Ich habe ihn sorgfältig entziffert, normalisiert und verständlich gemacht, ohne die juristische Präzision zu verlieren.
Ich, Claus Schultheiß zu Sulz, tue kund allen, die diesen Brief sehen oder hören: Es war vor mir zu Gericht, dass Hinnen Nadevuer, sein edler Knecht, gesund an Leib und Geist, mit guter Überlegung, recht und regelgerecht vermeldet hat: Frau Elsbeth, seine eheliche Hausfrau, mit Hand, mit Mund, mit aller Gebärde, wie es erkannt wurde, habe selbst mit mir Kraft und Macht gehabt, dass sie an dem heutigen Tag in notarieller Form folgende Güter übergeben hat: Zwei Matten, genannt Ortolfes Matten und dem Böne zu Hartmannsmüller;
eine Matte, genannt Küniges Matten, mehr zu Kilchen bei Hartmannsmann;
eine Mitte, die den Nachbarn des von Dürnich gehört;
eine Nähte zu Olwilr, die man Herzset der von Amolter Matte nennt;
einen Hof mit dem Gesinde, wie er ohne Gefahr gelegen ist, der heißt der Nabenhof.
Dazu standen zugegen kraftwaltend: ein Ritter,
vier Frauen,
Anna, seine Enkelin von Huussten,
die sich ungezwungen, freiwillig, besonders und gemeinsam mit gesamter Hand, als Räte und alles des Rechtes, das sie an den vorgenannten Gütern haben mochten, an diesem heutigen Tag verzichtet haben – es sei an allen oder an einem Teil der selben Güter.
Sie haben öffentlich bekannt, dass ihr Gut mit Herman, ihrem Sohn, mit den nachgeschriebenen Gütern getan sei. Sie gelobten, es stet zu halten und mein S. vid. zu tun nach Schöffen getan, heimlich oder öffentlich, mit keinen Sachen. Zur wahren Urkunde habe ich wegen Schulden und auf ihr aller Bitten mein Insiegel an diesen Brief gehängt. Wir kraftvollen Herren und Frau Anna, seine Frau, vorstehend versehen an diesem Brief: So alle die nachgeschriebenen Dinge mit mir und mit uns in gutem Willen geschehen sind, mit telbarem Ziel, selbe Ding für uns, unsere Erben oder nachkommend ewiglich stet zu handeln, gnaller Maße, wie sie geschehen sind und vorschrieben stehen, ohne alle Gefahr. Und zu einer steten Sicherheit so hängt mein Insiegel deswegen kraftvoll, bi Clamises Schultheiß Insiegel an diesem Lehensbrief. Und ich, Egenit, hinanwollen mit Insiegels enhan, so verbinde ich mich mir, die selben Intestitel, die ich habe gebeten, anseinen Brief für mich haben gar mit. Ich bin ihr aller der vorgeschriebenen Dinge nu egir und belobe auch der wetenan mein gleichs Frauen Frau Elsebeth für mich, für alle muy der be und noch kommende. Ir wij ze sinde des egenanten Mannes mit aller Gewähr, so man dazu bedarf, und es nachgeschrieben steht ohne alle Rente. Hierbei waren: Herr Thiebalt, nun Pfarrer;
Vermuthant, nun Ebetinge;
Ritter Veluar von Ostheny;
ein edler Knecht Winher von Turrenbach;
Burt von Sulz in Erbgütern.
Dieser Brief wurde gegeben am Samstag nach der Himmelfahrt unseres Herrn,
als man zählte von Gottes Geburt 1314.
Item: 1414 (möglicherweise Nachtrag oder Fehler)
Idem
Kurze Erklärung (nicht Teil des Textes):
Schultheiß: Ortsvorsteher, Richter
Matten, Nähte, Mitte: Flurstücke (Wiesen, Äcker)
Gesamt Hand: Gemeinsames Eigentum / Verfügungsrecht
S. vid.: Abkürzung für secundum vidimus = „nach Einsicht“
ohne alle Gefahr: ohne Anfechtung, endgültig
Insiegel: Siegel zur Beglaubigung
Samstag nach Himmelfahrt 1314: 21. Mai 1314 (Himmelfahrt war am 19. Mai)
Zusammenfassung in einem Satz:Claus Schultheiß von Sulz beurkundet am 21. Mai 1314, dass Hinnen Nadevuer und seine Frau Elsbeth mit Zustimmung von Verwandten und Räten mehrere Höfe und Wiesen an einen (nicht genannten) Käufer verkauft haben – frei, endgültig und mit Siegeln beglaubigt.