Kirchenbücher in Privatbesitz

Guten Tag liebe Familienforscher,

gerade habe ich ein Telefonat geführt, von dem ich hier berichten möchte.

Ich nenne keinen Namen, da ich den Herrn nicht namentlich anprangern möchte, aber das Gespräch hat mich ziemlich aufgewühlt.
Es gibt ein paar evangelische Kirchenbücher aus Niederschlesien, die sich in Privatbesitz befinden. An den Besitzer habe ich eine freundliche Mail geschrieben und um eine Auskunft gebeten. Mit einigem unüberhörbaren Widerwillen bekam ich meine Auskunft, aber mit dem deutlichen Hinweis, dass er aufgrund seines hohen Alters diese Dienstleistung nicht länger erbringen könne. Woraufhin ich ihm empfahl, die Kirchenbücher an ein Archiv oder eine Bibliothek oder einen genealogischen Verein abzugeben. Das käme überhaupt nicht in Frage, er nähme sie mit ins Grab, war seine Antwort. Ich habe noch eine Weile versucht zu diskutieren, aber seine Haltung schien sich nur zu verhärten.

Was kann man in so einem Fall tun? Diese Kirchenbücher sind damit dann verloren. Dann hätte man sie gleich 1945 verbrennen können.

Viele Grüße,
Max (Riedel)

Hallo Max,

ich finde das absolut indiskutabel !!!
Ich rate dringen dazu entweder das entsprechende Polnische Doözesianarchiv (bei katholischen Büchern), oder Evangelische Zentralarchiv in Berlin zu informieren.
Wenn ich mir vorstelle das es eventuell noch mehr solche Fälle gibt…
Vielen Dank für Deine Mitteilung

und viele Grüße aus dem Rheinland
Torsten (Bornheim)

Man kann vielleicht Nachkommen/Angehörige und an die appellieren. Wenigstens für nach dem Todesfall sollte dann eine Übergabe erfolgen.
Ansonsten verstehe ich so ein Verhalten auch nicht und es regt mich auch auf.

Weiß du im welche Gebiete/Gemeinden es geht?

Viele Grüße
Tom

Ganz spontan stellt sich zunächst die Frage, wie der jetzige Besitzer in den Besitz gleich von mehreren KB gekommen ist und ob er rechtmäßiger Eigentümer geworden ist. Die geschilderte Reaktion läßt daran Zweifel aufkommen. „Private“ Initiativen dürften in solchen Fällen kaum erfolgversprechend sein. Daher die Empfehlung: Das nächstgelegene Kreiskirchenarchiv informieren mit der Bitte, alles Zweckmäßige zu veranlassen. Das öffentliche Interesse an der Bewahrung eines Kulturgutes dürfte in jedem Falle höher zu bewerten sein als der Schutz vermeintlicher "Persönlichkeitsrechte.
Ohne Obligo.
Jürgen Wagner

Hallo Max,

danke für die Information. Auch ich finde das Verhalten indiskutabel. Der erste und beste Weg wäre natürlich der sanfte, aber nachdrücklich geäußerte Versuch, den Besitzer doch noch umzustimmen.

Sollte das nicht helfen wäre mein Ansatz folgender: Die betreffenden Kirchenbücher haben einen Eigentümer. Dieser hat sich durch die wahrscheinlich bei Kriegsende erfolgte Mitnahme der Bücher nicht geändert. Ich würde nach Möglichkeit den jetzigen Eigentümer, also wahrscheinlich die zuständige Kirchgemeinde informieren. Diese hat die besten Möglichkeiten, einen Herausgabeanspruch geltend zu machen. Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit, alle interessierten Stellen (insbesondere staatliche und kirchliche Archive) zu informieren, damit die Herausgabe mit Nachdruck verlangt wird. Notfalls würde ich auch in Betracht ziehen, eine Strafanzeige zu stellen. Auch wenn die Straftat (Diebstahl oder Unterschlagung) längst verjährt sein dürfte würden vielleicht schon allein mögliche Ermittlungen dazu führen, dass die Bücher an den rechtmäßigen Eigentümer oder ein dafür zuständiges Archiv herausgegeben werden.

Viel Erfolg und viele Grüße!

Jürgen (Sonntag)

“Mit Ende des 2. Weltkriegs setzte eine massenhafte Flucht aus den östlichen Teilen des Deutschen Reichs ein. Dabei wurden auch die Register der Standesämter zum Teil mit geflüchtet.”

Quelle:

Hallo Max,

Du hast schon viele Antworten bekommen. Ich hoffe, Du kümmerst Dich
darum, dass die Bücher in ein Archiv kommen. Da nur Du weißt, um wen und
welche Bücher es geht, kannst nur Du das tun. (Wobei Du es ja auch von
irgendwo oder irgendwem erfahren hast.)

Für polnische Kirchengemeinden könnte es schwierig sein, so etwas
durchzusetzen, trotz EU, und vielleicht reagiert der „Besitzer“ auf
Kontakte aus Polen auch noch abwehrender als auf die einer deutschen
Kirche oder eines entsprechenden Archivs. Wie intensiv eine
(überlastete) Staatsanwaltschaft derlei verfolgen würde?

Besteht die Gefahr, dass er sagt: Die kriegt keiner, dann verbrenne ich
sie lieber?! In dem Fall könnte nur eine Staatsanwaltschaft die
Herausgabe erzwingen - bevor er das tut?

Oder kann man ihm sagen: Sie haben die gerettet, danke, aber wirklich
gerettet sind sie nur in einem Archiv? Das hast Du ja schon versucht.

Ich glaube nicht, dass der Privatbesitz von Kirchenbüchern rechtens sein
kann. Und der „Besitzer“ schein altersstarrsinnig zu sein, was den
Verlust der Bücher bedeuten könnte. Auch wenn das hart klingt: Dass er
alt ist und empfindlich reagiert, und den richtigen Moment zu Rückgabe
verpasst hat, kann kein Grund sein, einmaliges, unersetzbares Kulturgut
verloren zu geben.

Vielleicht wissen die Nachfahren das gar nicht, oder können die
Tragweite nicht einschätzen. Oder er hat keine.

Wenn die KB gerettet wären und darüber berichtet würde, könnte das,
falls nötig, auch andere „Kirchenbuchbesitzer“ zum Nachdenken bringen.

Schöne Grüße
Renate

Hallo,

je nachdem um welche Kirchenbücher es sich handelt, so könnte das ganze
auch datenschutzrechtlich relevant sein.
Insbesondere bei Geburts-/ Taufeinträgen könnten entsprechende Fristen
noch nicht abgelaufen sein.
Grüße
Jürgen

Hallo,

ausgelöst durch die vorangegangenen Wortmeldungen habe ich mich an ein Taufbuch - Fragment in meinem Bestand erinnert. Ich frage mich jedesmal, was ich mit diesem Fragment sinnvoll machen soll / kann, da keine für mich relevanten Personen beschrieben sind.

Einige Daten zu diesem Verzeichnis von Taufdaten:

  • Größe : ca. DIN A 6
  • Seitenumfang : 32
  • Herkunft: Bereich Greiffenberg - Lauban
  • beschriebenes Zeitintervall : 12. Juli 1671 bis 30. März 1672
  • Konfession unbekannt
  • div. Ortsangaben: z.B. Greiffenberg, Friederberg; Süßhübel, Friedersdorff, Langenöls
  • Eintragungen mit verschiedenen Handschriften
  • Herkunft: vermutlich aus dem Nachlass von Heinrich Gustav Moritz Laubichler ( * 1812 / + 1887 ) Lehrer und Rektor in Landeshut / Greiffenberg / Neider-Wiesa

Das Taufbuch - Fragment liegt auch als Jpeg-Datei vor und kann bei Interesse versandt werden.

Ich freue mich über Anregungen
Markus ( Waschinski )

Hallo,

Vorschlag: wenn es ein Orginal ist, am besten zurück ans Diözesanarchiv in Breslau. Bei einer Abschrift an einen Verein, der in dieser Gegend forscht.

VG
Christoph

Hallo Markus,

dürfte ich wohl um eine Kopie bitten.

Ich habe immernoch offene Fragen zu einigen Ahnen aus dem Laubaner Umkreis.

Vielen lieben Dank

Roswitha

Hallo Markus,

Du kannst Dein Digitalisat doch auch in der DigiBib von CompGen veröffentlichen. Dann hätten alle Interessierten heute und künftig was davon.

Viele Grüße

Jan.

Hallo Roswitha,
ich versuche einmal, alle Scans in 2 Packungen Dir zuzusenden. Da Doppelseiten gescant sind , musst du diese Seiten ein wenig sortieren. Die Datumsangaben sind gut lesbar.
Herzliche Grüße Markus

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Hallo Markus,

schön, dass du das Fragment einem entsprechenden Archiv zukommen lassen und das Digitalisat der breiten Forscheröffentlichkeit zugänglich machen möchtest! Aufgrund der genannten Orte, die ein relativ großes Gebiet umspannen, handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein Fragment eines evangelischen Kirchenbuches aus der Oberlausitz, das evangelische Taufen schlesischer Protestanten beinhaltet, die nach der Kirchenreduktion (also der zwangsweisen Schließung evangelischer Kirchen) die evangelischen Zufluchtskirchen jenseits der Grenze aufsuchten.

Hier ist einerseits das Evangelische Zentralarchiv in Berlin (EZAB) die richtige Adresse in Deutschland, da das Archiv die evangelischen Kirchenbücher der ehemaligen Ostgebiete zentral verwahrt, die nach 1945 nach Westen gelangt sind. Die Ansprechpartnerin für Schlesien ist:

Hannah Nagel (zuständig für die Provinzen Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien sowie deutsche Flüchtlingslager in Dänemark)
Tel.: (030) 22 50 45 - 36
Hannah.Nagel@ezab.de

Die evangelischen Kirchenbücher Schlesiens, die östlich von Oder und Neiße verblieben sind, befinden sich heute zumeist im Archiwum Państwowe we Wrocławiu (dem Staatsarchiv in Breslau), zu dem man über sekretariat@wroclaw.archiwa.gov.pl Kontakt aufnehmen kann.

Wenn du das Originalfragment an eines der beiden Archive übergibst, wird es dauerhaft für die Nachwelt bewahrt und die folgenden Forschergenerationen werden es dir sehr danken!

Viele Grüße,

Kai Ole

Hallo zusammen,

vielleicht könnte man den Herrn besänftigen, wenn man zuerst gute Papierkopien für ihn erstellt und alles weitere dann selbst organisiert, so dass er keine Arbeit damit hat …? An seiner Stelle wäre ich wahrscheinlich auch nicht begeistert, wenn ich Bücher weggeben sollte, die ich als mein Eigentum ansehe und auf die ich gerne weiterhin Zugriff haben möchte. Auf Grund des Alters wäre ein Archivbesuch vielleicht schwierig für ihn. Ob das Aussicht auf Erfolg haben kann, sei mal dahingestellt, aber vielleicht wäre es einen Versuch wert. Immerhin hat er ja scheinbar früher Auskünfte erteilt, also hat er vielleicht einen gewissen kollegialen Forschersinn (oder wie man es nennen mag); vielleicht kann man an den appellieren.

Viel Erfolg und Grüße

Daniel

Hallo Markus,
ich war schon länger nicht mehr auf Discoures angemeldet und hoffe meine Danksagungen haben dich
erreicht.
Viele liebe Grüße
Roswitha

Hallo „Max“,
ich habe die Nachrichten zu Ihrem Beitrag verfolgt.

Ich stelle mir die Frage, warum sich dieser Herr so sehr an diese niederschlesischen Kirchenbücher klammert.
Da denke ich zuerst an eine Familiengeschichte über Flucht und Vertreibung.

Vermutung: z.B. Seine Eltern konnten diese Kirchenbücher retten und er klammert sich daran als Erinnerung an seine Eltern.
Es könnte sich evtl lohnen ihn mal ganz freundlich anzufragen, was die Geschichte dieser KBs ist und ob er sie mit Ihnen teilen möchte.

Er lies Sie wissen, das er daraus, altersbedingt, keine Auskunft mehr erteilen kann.
Da frage ich mich, ob er, in einem ersten Schritt bereit wäre sie photographieren oder scannen zu lassen.
Da nimmt man ihm ja nicht seinen „Schatz“ weg.

Wer weiss, was er selber erlebte, welchen Wert diese KBs für ihn repräsentieren.
Ich würde sehr vorsichtig vorgehen. Nicht dass er am Ende die Bücher vernichtet.

Aus einem unbekannten Grund bedeuten ihm diese KBs sehr, sehr viel.
Wer weiss, vielleicht verloren seine Eltern ihr Leben auf der Flucht, um diese KBs zu Retten? Wer weiss.
Aber er sollte deren Inhalte teilen mit all den Personen, die in Niederschlesien verzweifelt nach ihren Vorfahren suchen.

Danach, Eigentum der ev Kirche etc…ist wieder eine andere Sache.

LG Christina_L

Hallo Markus,

es freut mich, dass diese Kirchenbuch-Anfrage einer anderen Person Sie erinnert und inspiriert hat.
Mein erster Vorschlag wäre ein eigenes Thema zu erstellen um zu vermeiden, dass sich beide Themen vermischen
und es unübersichtlich wird.

Ansonsten: sollte es Informationen zu Stadt und/oder Kreis Lauban geben, bin ich interessiert.

Gruss Christina_L

Hallo erneut,

dieses kleine „Taufbuch“ könnte auch einem „Aushilfs/Ersatz-Pfarrer/Priester“ gehört haben,
der, wie ein Tagebuch, seine Taufen aufschrieb und es evtl weitergab. Wer weiss?

Nur ein Gedanke, da das „Taufbuch“ sehr klein ist und mehrere Orte beinhaltet.

Gruss Christina_L

Hallo,

vielen Dank für die Anregungen zu dem weiteren Umgang mit meinem Taufbuch-Fragment.

Markus