So oder so, auf jeden Fall sollten die Daten gesichert werden, beispielsweise über Gedbas.
Es gab in früheren Jahren auch eine „Forschungsstelle Lauban“ bei Kurt-Michael Beckort, Königslutter, der über ein umfangreiches Lauban-Archiv verfügte.
Ich habe vor ein paar Jahren folgende Version gehört : der heute Ältere war wohl in Sachen Genealogie unterwegs in der Gemeinde, in der sich die KB befanden. Dabei entdeckte er, dass die im Keller schlecht aufbewahrt waren, zum Teil als Schrankstützen verbauten waren.
Er soll Pfarrer/Gemeinde gefragt haben, ob er die Bücher erwerben (!!) und aufbereiten könne. Das soll dann geschehen sein. Anschließend soll er die Bücher als Geschäftsidee genutzt, Auskünfte gegeben und sogar Reisen/Besuche organisiert haben.
Laut seiner Erzählung hat er vor ca. 25 Jahren viele polnische Kirchen abgeklappert und dort auf Dachböden und in Kellern evangelische Kirchenbücher gefunden, von denen die katholischen Pfarrer gar nichts wussten. Diese habe er dann abfotografiert. Was mit den Originalen passiert ist, keine Ahnung. Die sind wohl wieder in irgendeiner Versenkung verschwunden hoffentlich nicht im Papiermüll. Angeblich habe er dem Erzbischof von Breslau (oder wem auch immer?) eine Art Erklärung unterschrieben, dass er die Digitalfotos dazu nutzen dürfe Ahnenforschern Auskunft zu geben. Diese unterschriebene Erklärung scheint ihm heilig zu sein. Er dürfe daher die Fotos keinesfalls weitergeben.
Auf der Christoph-Seite kann man ja sehen welche Kirchenbücher im Privatbesitz sind. Zum Beispiel geht es um Obernigk.
Dann scheint die Situation doch etwas anders zu sein als bisher vermutet. Man kann ja niemanden dazu zwingen, selbsterstellte Kopien oder digitale Fotografien herauszugeben. Da muss man wirklich an den guten Willen appellieren.
Dass es diese Regelung gibt bzw. sie wirklich so gestaltet ist, wie beschrieben, würde ich allerdings anzweifeln. Nachvollziehbar wäre es, wenn man Fotografien zum eigenen Gebrauch anfertigen darf und dann weder enthaltene Infos noch die Fotografien selbst an Dritte weitergeben darf. Mit der beschriebenen Regelung wäre Herr G.(?) aber quasi zur offiziellen Auskunftsstelle geworden. Welches Interesse sollte eine Gemeinde o. ä. haben, einer Privatperson dieses Recht einzuräumen, aber dann auszuschließen, dass Kopien des Originals weitergegeben werden?
Für mich klingt das eher danach, dass Herr G. sich in der Rolle gefällt, womöglich als einziger Zugriff auf diese Daten zu haben und dass alle Interessierten sich an ihn wenden müssen. Aber immerhin gibt er Informationen weiter, wenn auch nur zu “einfachen(!) Anfragen” ( kirchenbuecher ). Ich kenne Sammler in anderen Bereichen, die sich über ihre Schätze freuen und darüber, dass kein anderer sie hat. An den eigenen Tod und was dann mit den Sachen passieren soll, wird da wohl eher nicht gedacht, was ich immer problematisch finde. So auch in diesem Fall. Denn wenn es sich bspw. nur um Dateien handelt, die auf einem PC o. ä. gelagert sind, werden Angehörige/Erben sie noch schlechter finden als gedruckte Exemplare, so dass der Fortbestand der Daten wohl noch gefährdeter ist, als hier eingangs befürchtet wurde.
Ich denke sinnvoll wäre es wohl, wenn eine offizielle Stelle, ein Verein o. ä., Kontakt zu Herrn G. aufnehmen würde (und nicht etwa, dass ihn jetzt viele verzweifelte Einzelpersonen anschreiben). Man kann ihn fragen, ob er sich angesichts seines Alters vorstellen könnte, dem Verein Kopien der Fotografien zu überlassen. Und vielleicht eine Regelung anbieten, dass die Daten erst nach seinem Tod verarbeitet werden, wenn er das so möchte, und ihm auch eine namentliche Nennung/Ehrung zusagen o. ä. Am besten alles schriftlich, damit er in Ruhe darüber nachdenken kann. Nur meine ersten Gedanken dazu …
Hallo Astrid,
hier kommt das erste Packet der Scans.
Ich hatte die Scans im Wesentlichen als Doppelseiten aufgenommen, so dass Du die Bilder nach Datum sortieren muss. Evtl. ist auch ein separates Zuschneiden der einzelnen Seite sinnvoll.