Geburt von 1881 erst im Jahr 1890 im Standesamt dokumentiert

Hallo,

ich habe jetzt die Geburtsurkunde der Amalie Marie Ersing 25.4.1881 in BC erhalten.
Interessant daran ist, diese Urkunde wurde wohl erst 1890 beim Standesamt eingetragen! Mit Ausnahmegenehmigung.

Im kath. Taufregister war die Taufe ja chronologisch korrekt eingetragen. Das ist ja alles etwas merkwürdig.

Hatte schon mal jemand so etwas?

Es handelt sich um meine entfernte Verwandte die in Grafeneck ermordet wurde.

Viele Grüße
Steffi (Schosser)

P.S. die Standesakten im Stadtarchiv Biberach sind zurück von der Digitalisierung, also wieder verfügbar. S.a.: Stadtarchiv Biberach digitalisiert Personenstandsunterlagen

Hallo,

so einen Fall hatte ich noch nicht, aber ich glaube eine Erklärung gefunden zu haben:

Jede Geburt musste innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden. Erfolgt eine Anzeige erst nach 3 Monaten, dann durfte die Eintragung nur noch mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittlung des Sachverhalts erfolgen.

Nachstehend das damals geltende Recht:

Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875.

https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11316446?page=,1


https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11316446?page=53

§17

„Jede Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesbeamten des Bezirks, in welchem die Niederkunft stattgefunden hat, anzuzeigen.“


https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11316446?page=54

Randnummer 61 (unter auf dieser Seite)

„Die Taufe kann auch vor der Eintragung der Geburt geschehen; es ist daher nicht nötig, dass dem Geistlichen, bevor er tauft, der Geburtsauszug vorgelegt wird.“ …………etc. etc.


https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11316446?page=58

§27

„Wenn die Anzeige eines Geburtsfalles über drei Monate verzögert wird, so darf die Eintragung nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach Ermittlung des Sachverhalts ermittelt werden.“

Randnummer 79 auf dieser Seite:

„Weil durch eine erhebliche Verspätung der Anzeige Zweifel an ihrer Richtigkeit entstehen“


Jetzt stellt sich die Frage, welchen Sachverhalt hat die Aufsichtsbehörde damals ermittelt, der letztendlich zur Genehmigung der Eintragung führte.

Eventuell ist diese Genehmigung im „Geburten-Sammelakt“ beim Standesamt abgelegt. - Meines Erachtens könnte sich eine Nachfrage lohnen.

Viele Grüße

Hugo (Wagner)

Hallo Hugo,

danke, sehr interessant.
Der Taufeintrag ist definitiv chronologisch erfolgt:

Sicherlich wäre es auch interessant die anderen Urkunden der älteren Geschwister einzusehen. Aber da muss ich erst mal gucken, ob ich da mal selber in das Stadtarchiv Biberach komme, das alles raussuchen zu lassen geht doch ins Geld.

Viele Dank nochmals
Steffi (Schosser)

Hallo,

jetzt komme ich nochmals auf diese Geburtsurkunde zurück.
Hier

kann ich den markierten Text nicht lesen, Zitat:
„Zu der vorstehenden Eintragung ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ??? 24. März 1890 erteilt“.

Kann hier jemand helfen?

Viele Grüße
Steffi Schosser

Hallo Steffi,

das rot unterstrichene Wort lese ich als unterm. Ich habe das schon mehrfach bei zeitgenössischen behördlichen Schreiben mit einem Datum im Fließtext gesehen.

Gruß Micha

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