Anzeigepflicht und Fristen bei Geburt/Ehe/Tod im Standesamt

Werte Mitforscher,

hier Geburt von 1881 erst im Jahr 1890 im Standesamt dokumentiert
hatte ich ja schon mal einen fast zehn Jahre später angezeigten standesamtlichen Geburtseintrag erhalten (Taufe war korrekt im Jahr 1881).

Dazu passend ein Aufruf des Standesamts Biberach mit den entsprechenden Fristen. Es scheint also nach Einführung der Standesämter nicht so „funktioniert“ zu haben wie gewünscht:

Anzeiger vom Oberland, Ausgabe vom 23.2.1879 Online: Anzeiger vom Oberland : Tageszeitung für das Oberamt Biberach und die Stadtgemeinde Biberach - Sonntag, 23.02.1879 - Deutsches Zeitungsportal

Viele Grüße
Steffi

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Hallo Steffi,

Vielen Dank für den interessanten Hinweis.

Öffnungszeiten sogar Sonntags eine halbe Stunde - :sweat_smile:

Viele Grüße
Susanne (Müller)