Zweite evangelische Ehe

Liebe MitstreiterInnen,

ich habe eine evangelische Vorfahrin, die im Jahre 1828 in einem kleinen Ort bei (Bad) Kissingen die zweite evangelische Ehe einging. Nach meinen Unterlagen starb der erste Ehemann rund 4 Monate zuvor. War dies zu dieser Zeit überhaupt möglich? Leider finde ich kein Schriftstück, aus dem dies hervorgeht.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte.

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg

Gerhard (Kreile)

eMail: ahnenforschung-kreile(at)freenet.de

Wie sagte der verstorbene Bundeskanzler Helmut Kohl:

„Wer seine Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten.“

Suche im Besonderen alles über:

KREILE – KRAILE – KREILEIN etc. weltweit HÜLß – HÜLSS – HÜLS in Franken und den Bewohnern von:

Geroda, Platz und Seifertshof (im Landkreis Bad Kissingen - Unterfranken)

Kaltenbrunn (früher: Bennendorf und Gnendorf) (im Landkreis Coburg - Oberfranken)

Mitglied der Gesellschaft für Familienforschung in Franken e.V.

Mitglied im Verein für Computergenealogie e.V.

Moin Gerhard,

in der Regel hielt man eine Frist von sechs Monaten ein. Ob es eine offizielle Regelung gab entzieht sich meiner Kenntnis. Aber ich habe auch einige Vorfahren in meiner Kartei, welche sich schon früher verehelichten. z.B. wenn Kinder vorhanden waren die versorgt werden mussten und man kein „gschlampertes“ Verhältnis haben wollte.

Grüsse aus Franken
Leo (Zwickenpflug)