Zufallsfund für das Archiv

Ich muss jetzt einmal folgende Frage los werden: Habe ich irgendwann vielleicht einmal falsch verstanden, dass Daten von noch lebenden Personen nicht veröffentlicht gehören? Bei den Personendaten dieses Ortssippenbuchs handelt es sich vermutlich um noch quicklebendige Personen, die vielleicht gar nicht wissen, dass ihre persönlichen Daten durchs Internet gehen. Oder kann davon ausgegangen werden, dass, wer in einem Ortssippenbuch steht, zu weiteren Veröffentlichungen grundsätzlich sein Einverständnis gegeben hat? Ein Adressbuch halte ich für etwas anderes, da hierin üblicherweise keine Geburts-/Heirats- oder Todesdaten angegeben werden.
Ich bitte ich um Korrektur, falls ich hier falsch informiert bin.
Danke und

viele Grüße
Brigitte Schymura

Hallo Frau Schymura,
ich habe das Buch ordnungsgemäß gekauft und diese Daten sind seit längerer Zeit öffentlich, da auch
jeder dieses Buch erwerben kann. In dem Ortssippenbuch, was in unserer Gemeinde vor Jahren
angefertigt wurde, musste jeder zuvor sein Einverständnis geben.
Aber Sie haben insofern Recht, dass ich evtl. die Daten der Kinder hätte weglassen können, da diese
wahrscheinlich damals nicht gefragt wurden. Tut mir leid, ich gelobe Besserung.
Aber ansonsten ist alles, was bereits öffentlich ist, doch auch weiter zu verwenden (unter Angabe,
von wo man es hat).
Mit freundlichen Grüßen
Margot (Dierenfeld)