Ich muss jetzt einmal folgende Frage los werden: Habe ich irgendwann vielleicht einmal falsch verstanden, dass Daten von noch lebenden Personen nicht veröffentlicht gehören? Bei den Personendaten dieses Ortssippenbuchs handelt es sich vermutlich um noch quicklebendige Personen, die vielleicht gar nicht wissen, dass ihre persönlichen Daten durchs Internet gehen. Oder kann davon ausgegangen werden, dass, wer in einem Ortssippenbuch steht, zu weiteren Veröffentlichungen grundsätzlich sein Einverständnis gegeben hat? Ein Adressbuch halte ich für etwas anderes, da hierin üblicherweise keine Geburts-/Heirats- oder Todesdaten angegeben werden.
Ich bitte ich um Korrektur, falls ich hier falsch informiert bin.
Danke und
viele Grüße
Brigitte Schymura