"6. Kapitel des Titels -von der Ehe-" im Zivilgesetzbuch. (Der
Zivilstandsbeamte hat das den Eheleuten vorgelesen.)
Bei meiner Suche unter Google fand ich nur das sp�tere Zivilgesetzbuch um
1875 oder welche von anderen Nationen.
Sal�,
ich wei� nicht, wie es bei "Euch" da dr�ben aussieht, aber bei uns im
preu�ischen "Saargebiet" galt damals bis zur Einf�hrung der alte franz�sische Code
Civil. Daf�r spricht auch, da� es sich um das 6te Kapitel, nicht den
Paragraphen 6 handelte.
Ich dachte immer, es g�be eine Volltextversion im Internet, aber jetzt finde
ich sie nicht. Versuchen Sie's mal hier:
_Code civil – Wikipedia (Code civil – Wikipedia)
Viel Gl�ck
Roland Geiger