Zivile Eheschließung im Jahre 1811

Liebe MitstreiterInnen,

ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass im Jahre 1875 von Bismark das Gesetz geschaffen wurde, dass vor der kirchlichen Verehelichung, das Brautpaar ins Standesamt musste.

Nun habe ich folgenden Eintrag aus dem Jahr 1811 im Kirchenbuch von Geroda (Landkreis Bad Kissingen) gefunden:

Kaspar Kraile Junggesell, des Johannes Kraile, allhier - am

Wasser ältester ehelicher Sohn - und Jungfer Dorothea Heun

weyl. Georg Heuns - Büttner allhier nachgelassene

einzige eheliche Tochter - wurden den 16ten Januar nach

10 Uhr Vormittags mit einer Rede - Geläute und

Gesang copulirt - dies ist das erste Paar, welches

am näml. Tage im Schulhaus vom Civil-Beamten vorher

verordnungsmäßig war zur priesterl. Copulation

autorisirt worden.

Wenn ich diese Zeilen lese kommt mir folgender Gedanke: Gab es vor dem Jahr 1875 schon die Möglichkeit der standesamtlichen Trauung?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand mehr über zivile Eheschließungen vor 1875 schreiben könnte.

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg

Gerhard (Kreile)

eMail: ahnenforschung-kreile(at)freenet.de

Wie sagte der verstorbene Bundeskanzler Helmut Kohl:

„Wer seine Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten.“

Suche im Besonderen alles über:

KREILE – KRAILE – KREILEIN etc. weltweit HÜLß – HÜLSS – HÜLS in Franken und den Bewohnern von:

Geroda, Platz und Seifertshof (im Landkreis Bad Kissingen - Unterfranken)

Kaltenbrunn (früher: Bennendorf und Gnendorf) (im Landkreis Coburg - Oberfranken)

Mitglied der Gesellschaft für Familienforschung in Franken e.V.

Mitglied im Verein für Computergenealogie e.V.

Hallo Gerhard,

Code Civil ist das Stichwort, nach dem Du m.E. suchen solltest.
https://www.focus.de/kultur/diverses/geschichte-was-von-napoleon-in-deutschland-uebrig-blieb_id_11030928.html
Anscheinend galt dieser in Geroda ab 1811.

Viele Grüße
Hartmut

Bayern gehörte als Königreich zur französischen Sphäre, in einigen Gebieten sind die Einträge auch (nur) in französischen

Liebe MitstreiterInnen,

vielen Dank an alle, die mir eine Antwort auf meine Frage geschickt haben. Mir ist jetzt klar, warum mein Vorfahre vor der kirchlichen Hochzeit zu einem Civil-Beamten mussten.

Mit freundlichem Gruß aus Hamburg

Gerhard (Kreile)

eMail: ahnenforschung-kreile(at)freenet.de

Wie sagte der verstorbene Bundeskanzler Helmut Kohl:

„Wer seine Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten.“

Suche im Besonderen alles über:

KREILE – KRAILE – KREILEIN etc. weltweit HÜLß – HÜLSS – HÜLS in Franken und den Bewohnern von:

Geroda, Platz und Seifertshof (im Landkreis Bad Kissingen - Unterfranken)

Kaltenbrunn (früher: Bennendorf und Gnendorf) (im Landkreis Coburg - Oberfranken)

Mitglied der Gesellschaft für Familienforschung in Franken e.V.

Mitglied im Verein für Computergenealogie e.V.

Hallo, für meine bayrischen Vorfahren habe ich Dokumente gefunden zu einer Heiratserlaubnis.
Es war wohl die Aufgabe eines Gerichtes zu überprüfen ob genug Geld, Besitz oder auch Berufschancen da waren um eine Familie ernähren zu können. Wer arm war hat keine Erlaubnis zur Heirat bekommen, damit die Familie später nicht der Heimatgemeinde auf der Tasche lag.
Ohne die erfolgreichen Papiere durfte der Pfarrer keine Trauung machen.
Bei meinen Ururgroßeltern war das so. Sie durften nicht heiraten, trotz 7 gemeinsamer Kinder. Erst als der Ururgroßvater einen kleinen Bauernhof von einer Tante geerbt hatte wurde die Heirat erlaubt. Da waren die gemeinsamen Kinder schon erwachsen.
Bei vielen Trauungen (meiner Verfahren) steht im Kirchenbuch wann die Erlaubnis erteilt wurde.
Viele Grüße
Christine

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„Dokumente gefunden zu einer Heiratserlaubnis“

Das sind Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten (AuVA).

Diese sind in den Staatsarchiven, entweder in den Beständen der Laandgerichte ä.O. (älterer Ordnung) oder Herrschaftsgerichten oder in den Beständen der Bezirksämter.

Viele Grüße

Günter (Thürheimer)

An der Point 8

86655 Harburg (Schwaben)

Tel. 09080-91212

Email: Thuerheimer@arcor.de

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