Liebe MitstreiterInnen,
ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass im Jahre 1875 von Bismark das Gesetz geschaffen wurde, dass vor der kirchlichen Verehelichung, das Brautpaar ins Standesamt musste.
Nun habe ich folgenden Eintrag aus dem Jahr 1811 im Kirchenbuch von Geroda (Landkreis Bad Kissingen) gefunden:
Kaspar Kraile Junggesell, des Johannes Kraile, allhier - am
Wasser ältester ehelicher Sohn - und Jungfer Dorothea Heun
weyl. Georg Heuns - Büttner allhier nachgelassene
einzige eheliche Tochter - wurden den 16ten Januar nach
10 Uhr Vormittags mit einer Rede - Geläute und
Gesang copulirt - dies ist das erste Paar, welches
am näml. Tage im Schulhaus vom Civil-Beamten vorher
verordnungsmäßig war zur priesterl. Copulation
autorisirt worden.
Wenn ich diese Zeilen lese kommt mir folgender Gedanke: Gab es vor dem Jahr 1875 schon die Möglichkeit der standesamtlichen Trauung?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand mehr über zivile Eheschließungen vor 1875 schreiben könnte.
Mit freundlichem Gruß aus Hamburg
Gerhard (Kreile)
eMail: ahnenforschung-kreile(at)freenet.de
Wie sagte der verstorbene Bundeskanzler Helmut Kohl:
„Wer seine Vergangenheit nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten.“
Suche im Besonderen alles über:
KREILE – KRAILE – KREILEIN etc. weltweit HÜLß – HÜLSS – HÜLS in Franken und den Bewohnern von:
Geroda, Platz und Seifertshof (im Landkreis Bad Kissingen - Unterfranken)
Kaltenbrunn (früher: Bennendorf und Gnendorf) (im Landkreis Coburg - Oberfranken)
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