Hallo Leute,
noch eine Erg�nzung zum Thema "Kopierrechte". Das Thema wird auch in meiner
Comiczeichnerliste gerade diskutiert. Jemand hat sich die M�he gemacht den
Gesetzestext abzutippen. Das will ich euch mal weiterleiten, es d�rfte f�r
alle interessant sein, die planen ihre Familienforschung, oder
Lokalgeschichten zu ver�ffentlichen.
Neben dem Recht des Urhebers ist ja auch noch das Recht der abgebildeten
Person zu beachten. Das ist im Kunsturhebergesetz geregelt. Es sagt ganz
klar: "(Recht am eigenen Bild) Bildnisse d�rfen nur mit Einwilligung der
Abgebildeten verbreitet oder �ffentlich zu Schau gestellt werden "(�22 KUG).
Aber nat�rlich gibt es auch hier Ausnahmen!
Hallo Ralf,
mitnichten: Familiengeschichte ist eben nicht gleich Zeitgeschichte,
sondern genau das Gegenteil - das ganz Private.
Zeitgeschichte bezieht sich auf Personen des öffentlichen Lebens, also
der Bundeskanzler, der Showstar, der Bürgermeister u. a. Promis.
Strittig ist immer, wenn Promis in privaten Situationen abgelichtet
werden (Paparazzi!). Es gibt noch juristisch die relativen Personen der
Zeitgeschichte, also wenn ein ganz normaler Mensch für kurze Zeit im
Rampenlicht steht, z.B. als Angeklagter in einem Prozess von besonderem
öffentlichen Interesse steht, dann darf sein Foto erscheinen - aber nur
solange das öffentliche Interesse besteht, später kriegt er dann wieder
den hübschen schwarzen Balken vor die Augen.
In entsprechen Prozessen geben die Richter meist immer dem Schutz der
Privatsphäre den Vorrang. Also Vorsicht bei der Veröffentlichung von
Fotos, bei denen die Gefahr besteht, dass jemand etwas dagegen haben
könnte. Wenn die Namen bekannt sind, die Einwilligung holen - mündlich
reicht meist, besser aber vor Zeugen oder sicherheitshalber sogar
schriftlich.
Auch das erwähnte Klassenfoto dürfte privat sein, aber wenn jemand
zufällig vor dem Kölner Dom herumläuft und ich ihn mit den auf dem Bild
habe, hat er keine Rechte daran, mir die Veröffentlichung zu verweigern
- außer ich mache eine Ausschnittsvergrößerung und zeige ihn groß im
Bild, dann hat er wieder die Rechte an seinem Bild.
Zitiert wird immer gern der Arbeitnehmer, der sich bei schönstem
Sommerwetter beim Arbeitgeber "krank" meldet und am nächsten Tag als
einer von vielen in der Lokalzeitung abgebildet ist mit der Schlagzeile
"Viele Bürger genossen gestern das schöne Sommerwetter" - der hat dann
richtig Pech! (Umgekehrt darf ich natürlich nicht jemanden in der
Eisdiele abbilden, der einfach nur sein Eis schleckt, mit der
Bildunterschrift "Immer mehr Menschen machen bei schönem Wetter blau").
Michael (Pörtner), Journalist