Guten Abend, kann mir jemand einen Tipp geben ?
Hallo Georg,
hast Du auf Deine Fragen eigentlich eine Antwort bekommen, mich w�rde das
auch interessieren. Vielleicht habe ich die Antwortmail �berlesen.
Mit freundlichen Gr��en
Inge Riedel
Creutzwald/Frankreich
Hallo Inge, Hallo Georg, Hallo Alle,
als K�nstler habe ich viel mit dem Urheberrecht zu tun. Vielleicht kann ich
euch weiterhelfen. Allerdings bin ich auch kein Jurist!
Also grunds�tzlich liegen die Urheberrechte immer beim Urheber, in diesem
Fall also beim Fotografen. Ist der Urheber verstorben gehen die Rechte an
seine Erben. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers werden diese Rechte
quasie Allgemeingut. Mit dem Besitz oder Erwerb eines Werkes (z.B. Foto) ist
man nicht automatisch Inhaber von Verwertungsrechten (z.B. Kopie). Das muss
man zus�tzlich vereinbaren.
Soweit die Theorie.
ABER:
"Zul�ssig ist, einzelne Vervielv�ltigungsst�cke eines Werkes zum privaten
Gebrauch herzustellen (�53 Abs. 1 UrhG). Der private Gebrauch ist auf den
Familien- und Freundeskreis beschr�nkt..."
Schreibt Gernot Schulze in "Meine Rechte als Urheber". Meine Ausgabe ist
zwar von 1994 - aber ich denke das gilt noch immer.
Hope this helps!
Viele Gr��e
Ralf Fieseler
Heidelberg
Hallo Inge, hier die bisherige einzige Antwort....
Hallo Liste,
juristische Ausk�nfte kann ich auch nicht geben, aber eine Menge
Informationen und Links zum Ver�ffentlichungsrecht bietet:
http://archiv.twoday.net/topics/Archivrecht/
Dass man danach klarer sieht, will ich aber nicht behaupten!
Die Fragen, die Herr Weitenberg stellt, sind wohl jedem vertraut, der
Publikationen vorbereitet, doch so richtig Bescheid wei� dar�ber niemand,
den ich
kenne. Ich gehe davon aus, dass man, soweit bekannt, bei der Wiedergabe
alter
Fotos das Einverst�ndnis der Eigent�mer haben sollte. Das ist in den von
Herrn
Weitenberg beschriebenen Beispielen wohl der Fall. Von daher w�rde ich kein
Problem sehen. Sollte man aber bei herk�mmlichen Gelegenheitsfotografien,
die 40,
50 Jahre und �lter sind, juristisch korrekt auch noch die Genehmigung des
damaligen Fotografen bzw. seiner Erben ben�tigen, dann h�tten allerdings
alle
Bearbeiter von Orts- und Familiengeschichten ein Problem, und zwar ein
richtig
gro�es. Nicht auszudenken.
Beunruhigend ist nebenbei bemerkt der sich abzeichnende Trend, dass Archive
nicht nur f�r Reproduktionen Geb�hren erheben (was unstrittig ist), sondern
auch f�r die Ver�ffentlichung, und das auch bei heimat- und
familiengeschichtlichen bzw. wissenschaftlichen Ver�ffentlichungen, anders
gesagt:
nicht-kommerziellen Publikationen von �ffentlichem Interesse.
Gr��e aus M�nster,
Roland Linde
Roland.Linde@gmx.de, Rlinde2077@aol.de, Roland.Linde@heimatverein-horn.de
Neue Adresse:
Am Kreuztor 6, 48147 M�nster, Tel. 0251 - 5209753