Hallo Inga und weitere Interessierte,
gib mal bei Google den Begriff KRANZGELD ein.
Da hast Du jede Menge Erklärungen.
Der Anspruch auf Kranzgeld war in Deutschland in § 1300 BGB geregelt.
Die Definition, Bedeutung, Erklärung des Begriffs findest Du auch im
Lexikon. Gruß, Dieter Sommerfeld
Vielen Dank an Beate und an Dieter,
hallo Liste!
Die Bemerkung beim Heiratseintrag l�sst sich nun schon etwas besser
erahnen/lesen:
"ohne Ring! Beim Aufgebot habe ich erkl�rt, da� sie die erste sei, welche
... ... von mir ... ... ... schon ohne Kranz war, ... habe."
Auf der gleichen Seite gibt es noch einen Eintrag, der sich viel besser
lesen l�sst - der Schreiber schien mehr Zeit gehabt zu haben. Es sind
allerdings zwei nicht zueinandergeh�rende Eintr�ge!
"Laut Protokoll v. 3 Novbr 1854: bekannte der vorstehende Ferdinand Manke
sich zum Vater der von der Karoline Pittelkow am 7' Juni 1854 geborenen
Tochter Luise Hulda, ...".
Interessant war noch ein Eintrag, da die vorgesehene Hochzeit verschoben
werden musste, "da die Braut des nachts niedergekommen war".
Einen sch�nen Abend,
Inga