WG: Ergänzung zu Privatmann, Privatier mit 58 Jahren

In einer eMail vom 11.02.2014 20:04:04 Westeuropäische Normalzeit schreibt
Walter.Wintjen@gmx.de:

Folgende Fragen treiben mich nun um:
1. Kann man im Jahr 1910 mit 58 Jahren schon Rentner = Privatmann/Privatier
gewesen sein?
2. Kann man als 1880 verheirateter Arbeiter (28 Jahre) im Jahr 1910
wohlhabender (58 Jahre) Privatmann/Privatier sein?

Hallo Reiner,

kurz geantwortet, ja man kann.

Mein Urgroßvater (* 1837) wurde als Bauernsohn geboren, Kein Bruder wurde
älter als 3 Jahre, nur Schwestern. mit 35 Jahren besaß er zusammen mit dem
Vater ein Rittergut und ein Lehngerichts (großes Bauerngut mit besonderen
Status) und die Schwestern waren ausgezahlt. Nach dem Tod seiner Gattin (+
1907) zog er sich aus dem Arbeitsleben zurück und lebte ab 1909 als
Privatier. Seine Kinder übernahmen durch Heiratspolitik seine Güter nicht. Er
verkaufte diese Güter, durch Kriegsanleihen ab 1914 und Inflation büßte er viel
Geld ein. Er starb 1924.

Er hätte sich auch schon mit 57 Jahren (1894) zurückziehen können, als ein
Sohn ein Gut übernehmen wollte.

Es grüßt aus dem Erzgebirge
Arthur (Beier)