Liebe Mitforscher
eine Frau heiratet zum zweiten Mal. Bekommen die (minderjährigen) Kinder
aus erster Ehe (regelmäßig) den neuen Familiennamen? Ich denke an
Ostpreußen um 1800.
Wer hat dazu welche Informationen?
Bernhard Heinrich
Lieber Bernhard Heinrich,
habe in meinem Stammbaum 3 derartige Fälle (allerdings erst Mitte bis Ende des 19.
Jahrh.) mit Kindern aus erster Ehe, die alle auch nach erneuter Heirat der Mutter den
Namen ihres leiblichen Vaters trugen. Ob dies in Ostpreussen grundsätzlich die Regel
war, kann ich leider nicht sagen.
Gruss aus Bramsche,
Robert Glass
Hallo Herr Heinrich,
die Ingrossationslisten des Kammeramtes Mehlsack geben auf Ihre Frage
eine ziemlich eindeutige Antwort. Nein, die Kinder behielten in der
Regel ihren Vaternamen. Sie erhielten Vormünder, die ihre Interessen
gegenüber dem Stiefvater vertraten. Die Mutter mußte von Ihren Kindern
das Bauernerbe des Vaters kaufen. Der neue Wirt, sprich 2. Ehemann
der Mutter beglich die Schuld in der Regel innerhalb der nächsten
5-6 Jahre. Die Kinder werden immer die als des Vaters bezeichnet.
Ich hoffe, damit weitergeholfen zu haben.Sollten noch Fragen sein,
bitte ich diese bis nach unserem Urlaub zurückzustellen. Ab der KW 38
bin ich dann wieder erreichbar.
Viele Grüße
Manfred Fox
"Bernhard Heinrich" <mail@Be-Heinrich.de> schrieb:
Hallo Bernhard,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass um 1810-1852 die Stiefkinder in
Seelenlisten nicht besonders hervorgehoben wurden und damit den
Familiennamen des Ehemannes trugen.
In Kirchenb�chern findet man dann wieder Hinweise auf Stiefkinder. Manchmal
muss man aber auch ein besonderes Augenmerk auf die Ehepartner (Sterbedatum)
und weitere Hochzeiten legen. Aufgrund der gro�en L�cken, bleiben immer
wieder Unzul�nglichkeiten, die man mit weitren Informationen aus anderen
Akten wieder bereinigen kann.
Mit den besten Gr��en,
Marc Plessa