Liebe Gisela, liebe Forschungsmitglieder,
leider finde ich nicht mehr den Artikel von dem Rechtsanwalt, aber ich
schreibe es mal mit meinen Worten. Wenn Du Daten im Internet veröffenlichst
gibst du sie ja der Allgemeinheit frei und stimmst indirekt der Weitergabe und
Verbreitung zu, außer sie sind mit Passwörtern geschützt. Auch der Passus
auf der Homepage "Kopieren ist nicht erlaubt" ist unwirksam, weil sie sind
ja öffenltich zu sehen. Ich rede hier aber nicht vom geistigen Eigentum,
dass ist geschützt.
In deinem Fall ist es aber anders. Die Daten standen nicht im Internet, du
hast sie ihm privat gegeben und um keine Veröffentlichung gebeten, was
dieser Mitforscher nicht eingehalten hat. Damit hat er eindeutig gegen das
Persönlichkeitsrecht und die Privatshäre verstoßen und ich würde ihn darauf
ansprechen und energisch verlangen die Daten von seiner HP zu nehmen, wenn es
persönliche Daten sind bzw. wenn du möchtest das sie veröffentlicht werden
kannst du verlangen das er die Quellenangaben in seiner HP einzubindet.
Wenn es keine persönliche Daten sind, wie z. B. eine Abschrift oder
Ausarbeitung von Dir, kann er sie wieder abschreiben und bei sich auf der HP
einsetzen. Ist schon ganzschön kompliziert die Rechtssprechung.
Mal ein Beispiel. Ich habe von einem Forscher eine Ausarbeitung von ihm
bekommen mit den Namen Auswanderer aus Geching nach Westpreußen 1793. Diese
Arbeit hätte ich nehmen können, abschreiben und einwenig umformilieren und
als meine Ausarbeitung ins Netz stellen. Ich habe ihn aber gefragt ob ich
seinen Namen nennen darf und habe es zwar unter meinen Namen eingesetzt, aber
als erstes steht das mir der Forscher diese Ausarbeitung zur Verfügung
gestellt hat. Er bzw. ich bin jetzt mit der Veröffentlichung der Daten
einverstanden und sie stehen offen im Netz. Jetzt kann sie jeder verwenden und bei
sich einbauen.
Ich hoffe, ich konnte Dir einwenig weiterhelfen
liebe Grüße Kerstin aus Meerane
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