Weitere Kirchenbücher aus dem Bistum Essen online

Originally published at: Weitere Kirchenbücher aus dem Bistum Essen online • Verein für Computergenealogie e.V. (CompGen)

Vor einem Jahr konnten wir hier im Blog des Vereins für Computergenealogie (CompGen) die ersten online gestellten katholischen Kirchenbücher aus dem Archiv des Bistums Essen aus Essen und Duisburg melden. Weitere Kirchenbücher aus Essener und Oberhausener Gemeinden folgten. Nun sind weitere Bände aus Hattingen dazu gekommen.


Zurzeit sind die Kirchenbücher der Gemeinden Bottrop und Breckerfeld zur Digitalisierung gegeben worden. Sie können daher jetzt nicht im Bistumsarchiv eingesehen werden.

Was ist digital einsehbar?

  • Essen: Altendorf, Borbeck, Frohnhausen, Heisingen, Holsterhausen, Katernberg, Kupferdreh, Essen-Mitte, Schonnebeck, Stoppenberg und Überruhr
  • Hattingen: Blankenstein, Hattingen-Mitte und Niederwenigern
  • Oberhausen: Osterfeld, Sterkrade
  • Duisburg: Beeck, Hamborn, Hochfeld, Laar, Meiderich, Duisburg-Mitte, Neudorf und Ruhrort.

Auch über das Matricula-Portal erreichbar

Diese Digitalisate sind auch über das Kirchenbuchportal Matricula-Online.eu zu erreichen. Die Links führen von dort zur Essener Bistumsarchiv-Seite. Die Bestände der Gemeinden des rheinischen Teils von NRW sind auch in den „Nachweisen genealogischer Quellen im Gebiet der ehemaligen Preußischen Rheinprovinz“ auf der Webseite der WGfF online recherchierbar. Hier sind weitere nützliche Informationen zu den jeweiligen Gemeinden zu finden. Da das märkische Hattingen zu Westfalen gehört, ist es in den „Nachweisen“ nicht zu finden.

Das mit der Schnittstelle von Matricula zum Bistum Essen ist ja schön gemacht. Das wäre doch auch ein Ansatz für das Bistum Köln.
Man könnte wenigstens auf einer Plattform alle verfügbaren Orte suchen und finden.

Steffi (Schosser)

Hallo Steffi,

das Erzbistum Köln wendet eine Schutzfrist von 40 Jahen für Sterbefälle an. Diese Schutzfrist beträgt bei Matricula 30 Jahre für Österreich und 100 Jahre für Deutschland. Um Deine Anregung umzusetzen müsste das Erzbistum Köln die Schutzfrist von 40 Jahre auf 100 Jahre erhöhen, denn sonst würde Matricula eine Verlinkung wohl kaum akzeptieren. Dann wären viele jetzt noch sichtbare Sterbeeinträge für bis zu 60 Jahre gesperrt, das fände ich schade.

Mir ist unklar warum Matricula die Sperrfrist für Sterbefälle in Deutschland auf 100 Jahre festgelegt hat - für Österreich reichen ja 30 Jahre und für das Erzbistum Köln reichen 40 Jahre.

Viele Grüße
Jürgen (Wolff)

Hallo Jürgen,

ja, Sperrfristen, ein beliebtes Thema.

In Rottenburg-Stuttgart gibt es dazu diese Information:
– bei Taufbüchern 120 Jahre,
– bei Trauungsbüchern 100 Jahre,
– bei Sterbebüchern 40 Jahre.

Aber Taufregister enden 1875 da dann die Standesamtsregister beginnen, schade eigentlich. Unabhängig von den 120 Jahren bei Taufen. Ich bin tatsächlich schon froh an den Ehe/Sterberegistern welche eine einsehbare Frist bis vor 100 Jahren haben, so verfügbar.

Und, die Bücher aus Essen sind nicht über Matricula einsehbar, nur das „Inhaltsverzeichnis“ mit der Beschreibung der Pfarrei, diese Information ist hilfreich. Und dann ist das verlinkt nach Essen, bei Matricula sind da keine Laufzeitangaben. Also das wäre gar kein Problem.

Viele Grüße
Steffi

Hallo Steffi,

die Reihenfolge bei Essen war wie folgt:
Ganz zu Beginn der Onlinestellung hat das Bistumsarchiv Essen Kirchenbücher mit 40 Jahen Sperrfrist für Sterbefälle online gestellt.
Dann wurde die Sperrfrist ohne Erklärung auf 100 Jahre verlängert und vorher sichtbare Sterbeeinträge wurden gesperrt.
Erst danach wurde die Verlinkung von Matricula nach Essen eingerichtet.

Deshalb gehe ich davon aus, dass Matricula auf 100 Jahren Sperrfrist in Deutschland besteht, nicht nur für auf Matricula einsehbare Kirchenbücher sondern auch für Verlinkungen zu anderen Plattformen (derzeit Essen und München/Freising).

Viele Grüße
Jürgen

Da hilft nur nachfragen wer die Grenze definiert.

Matricula ist da vermutlich eher Schmerzfrei, die Datengeber definieren die Fristen. Und die Kirchen haben da eher engere Fristen als staatliche Datengeber.

Matricula definiert die Sperrfristen hier.
Die von Matricula definierte Sperrfrist von 100 Jahren für Sterbefälle in Deutschland ist wesentlich strenger als die 40 Jahre, die das Erzbistumsarchiv Köln gemäß Kirchlicher Archivordnung anwendet.
Die 100 Jahre kommen also von Matricula und nicht von den Datengebern.

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schade das Essen Werden nicht dabei ist

Meines Wissens richtet sich Matricula nach den Vorgaben der Bistumsarchive - einheitlich für ein Land. Das zeigt schon die Tatsache der unterschiedlichen Sperrfristen der Länder!

Erklärt sich der Widerspruch vielleicht dadurch, dass das Bistumsarchiv Essen für die online-Stellung andere Sperrfristen fordert als für den normalen Zugang im Archiv oder Pfarramt?

Z. B. stellt auch das Landesarchiv NRW Rheinland seine Heiratsbücher nur bis 1899 ins Netz, obwohl laut Gesetz und auch im Archiv eine Einsicht bis derzeit 1944 (80 Jahre bei Heiraten) problemlos möglich ist.

Viele Grüße
Christopher (Ernestus)

Die Sperrfristen des Bistumsarchiv Essen sind identisch zu Matricula.


https://www.bistum-essen.de/index.php?id=1439

Meine Erfahrung mit dem Bistumsarchiv für die neuere Zeit sind eher schlecht, d.h. für Eltern und Großeltern habe ich keine Auskunft erhalten, direkte Linie ist da nicht relevant. Würde nur Auskunft erhalten wenn es direkt mich betreffen würde.

Viele Grüße
Bärbel (Rehse)

Hier ist ein Beispiel für eine Kirchenbuchseite mit Sterbefällen aus Adendorf des Jahres 1977, die das Erzbistumsarchiv Köln online gestellt hat (außerhalb von Matricula). Die Sperrfrist gemäß Kirchlicher Archivordnung beträgt 40 Jahre und ist eingehalten. Mir ist weiterhin unklar, wieso Matricula die einheitliche Sperrfrist für Deutschland auf 100 Jahre statt auf 40 Jahre festgelegt hat. Zu meiner diesbezüglichen Anfrage habe ich von Matricula leider keine Antwort erhalten.

Jedes Bistum legt die Sperrfristen selbst fest, Matricula steuert das nicht zentral. Einer Einbindung des Erzbistums Köln stünde daher gar nichts im Wege.

2 „Gefällt mir“

Es bestehen in Matricula keine generellen Sperrfristen, jedes Archiv legt diese selbst fest.

Nein, die 100 Jahre kommen nicht von Matricula, die Sperrfristen werden immer von den Datengebern festgelegt.

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Lieber Herr Aigner,
vielen Dank für diese erfreuliche Aufklärung des Missverständnisses und für die rasche Anpassung der Angaben zu Sperrfristen auf der Homepage von Matricula. Nun hoffe ich, dass sich das bei den deutschen Bistumsarchiven herumspricht und möglichst viele dem Vorbild von Köln folgen, eine Sperrfrist von 40 Jahren für die Onlinestellung von Sterbeeinträgen anzuwenden.
Viele Grüße
Jürgen (Wolff)

Hallo Jürgen,

das wäre wunderbar, wenn das geschehen würde. Leider ist Essen da sehr strikt und hält an den Vorgaben fest.

Viele Grüße
Bärbel (Rehse)