Hallo Brigitte,
ich bin auf der Suche nach Daten zu den Vorfahren meiner Frau Helga. Helga
ist am 02.08.1941 in Aleksandrów/Lódzki geboren. Wir haben damals zu unserer
Hochzeit die Geburtsurkunde aus Aleksandrów beschafft.
Die Familie wurde 1946 aus Polen ausgewiesen und mir ist es gelungen, die
Vorfahren meiner Frau über die Kirchenbücher Aleksandrów und Wiskitki fast
vollständig zu finden.
Diese Suche ging nur bis ca. 1920 und es fehlen die neueren Daten.
Ich habe darauf hin, das USC in Aleksandrów angeschrieben und um Mitteilung
nachstehender Daten gebeten. Anfangs kamen noch Rückmeldungen aus
Aleksandrów in Polnisch. Ich habe die Texte mit Google übersetzt, konnte
aber nichts anfangen.
Hier die Angaben aus dem Schreiben vom 14.04.2019 an USC Aleksandrów.
Ich suche das Datum der Trauung meiner Eltern, welche in Aleksandrów
stattfand.
"Vater: Oskar Sander geboren am 05.12.1903 in Aleksandrów
Todesdatum unbekannt, im 2.Weltkrieg vermisst.
Gibt es dazu eine Geburtsurkunde von Oskar Sander?
Mutter: Lidia Schubert geboren am 05.04.1905 in Wiskitki/Polen
verstorben am 19.12.1990 in Venusberg/Erzgebirge
(Deutschland).
Wann fand die Trauung statt?
Seit wann ist Lidia Schubert in Aleksandrów gemeldet? "
Die Antwort kam mit E-Mail vom 15.05.2019
Das Standesamt in Aleksandrów Lódzki teilt mit, dass gemäß Art. Gemäß
Artikel 44 des Zivilstands Gesetzes können die Personenstandsakten in
vollständigen und gekürzten Kopien von Personenstandsakten, Bescheinigungen
über Informationen über eine bestimmte Person und Personenstandsurkunden
ausgestellt werden, die in das Personenstandsregister eingetragen oder nicht
eingetragen sind. Nach art. In Artikel 45 werden die oben genannten Kopien
und Bescheinigungen einer befugten Person ausgestellt. Bitte senden Sie eine
schriftliche Anfrage für eine Kopie der Urkunde oder Personenstandsurkunden
und eine Bestätigung des Rechts, ein solches Dokument zu erhalten. Der
Antrag muss auch eine Stempelsteuer in Höhe von 22 PLN oder 33 PLN
enthalten.
Gleichzeitig möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie die Ausstellung
dieses Gesetzes bei der Deutschen Botschaft in Warschau beantragen können.
Mit freundlichen Grüßen
Edyta Piotrowska
Leiter des USC in Aleksandrów Lódzki
Ich habe darauf geantwortet:
Sehr geehrte Frau Piotrowska,
vielen Danke für Ihr E-Mail.
Ich bitte um Übersendung der gewünschten Unterlagen und sende Ihnen zur
Bestätigung als befugte Person meine Geburtsurkunde als Anlage.
Die Stempelsteuer Höhe von 22 PLN oder 33 PLN wird nach Übermittlung
beglichen.
Die Antwort von USC Aleksandrów ist für genauso unklar, wie alle anderen
vorher.
Antwort vom 31.05.19
Prosimy o przeslanie droga listowa wniosku o wydanie odpisu aktu lub aktów
stanu cywilnego i POTWIERDZENIA UPRAWNIEN do uzyskania takiego dokumentu. Do
wniosku nalezy równiez dolaczyc oplate skarbowa w wysokosci 22zl za kazdy
odpis skrócony aktu stanu cywilnego lub 33 zl za odpis zupelny aktu stanu
cywilnego.
Jednoczesnie informujemy, ze o wydanie tego aktu mozna wystapic za
posrednictwem Ambasady RFN w Warszawie.
Z powazaniem Alina Lewandowska Z-ca Kierownika USC.
Mit google übersetzt
Bitte senden Sie ein Schreiben, in dem Sie eine Kopie der Urkunde oder der
Personenstandsakten und der BESTÄTIGUNGSBEFUGNISSE anfordern, um ein solches
Dokument zu erhalten. Dem Antrag sollte auch eine Stempelsteuer von 22 PLN
für jede Kopie einer verkürzten Personenstandsurkunde oder von 33 PLN für
eine vollständige Kopie einer Personenstandsurkunde beigefügt sein.
Gleichzeitig möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie die Ausstellung
dieses Gesetzes bei der Deutschen Botschaft in Warschau beantragen können.
Mit freundlichen Grüßen Alina Lewandowska Stellvertretende Leiterin des USC.
Was soll ich tun? Wie kann ich die Stempelsteuer bezahlen?
Wer kann mir weiterhelfen?
Ich wollte mich auf den Webtrees einloggen(ab43@netkabel.de) und erhalte die
Mitteilung, dass ich noch nicht verifiziert bin. Man sendet mir ein E-Mail.
Leider ist es bis heute noch nicht angekommen (auch nicht im Spamfilter).
Herzliche Grüße und Danke für die Mühe
Gerthold