Was ist: VERLÖBNIS zur HALBSCHEID

Hallo liebe Listies,

In Schaumburg Lippe habe ich 1725 in einem Protokoll zur Gläubigererfassung (Hof sollte in die Äußerung gehen)
folgendes gefunden:

Staats Hinrich Schreiber aus Sachsenhagen pretendiert für zusammen 2 Rthl., ANBRINGEGELD 6
Rthl. 18 G., vor die VERLÖBNIS zur HALBSCHEID 2 Rthl. 20 g.

HALBSCHEID ist eine besondere Pachtform (überwiegend in Österreich?), wobei der Verpächter einen festen Anteil
vom Rohertrag erhält.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang VERLÖBNIS?
Was ist ANBRINGEGELD? Diesen Ausdruck fand ich mehrmals im Protokoll, auch in VErbindung mit einem ausstehenden
Brautschatz.

Wer kann mir weiterhelfen?

Viele Grüsse
Kornelia