Was ist "Landrecht" als Ehevertrag? (1871 OA Waldsee)

Hallo liebe Liste!

Endlich darf ich „schmutzige Wäsche waschen“ – meine Ururgroßmutter hat sich von ihrem zweiten Mann nämlich 1872 sehr schnell wieder scheiden lassen und ich habe heute ein Transkript der Verhandlung erhalten.

Darin wird aber auch gesagt, dass sie eine Gütergemeinschaft wollten – aber wegen der fehlenden Zeugenunterschriften sei der Vertrag bei Eheschließung nicht zustande gekommen – so gelte nun LANDRECHT.

Wer weiß was das bedeutet?

Genovefa Blersch müsste einen Hof in Michelwinnaden gehabt haben – bei Vinzenz Krapf bin ich mir nicht ganz sicher. Sein Sterbeort ist zumindest dann Ingoldingen – obwohl er aus Michelwinnaden stammt. Und dort wohl auch noch zwei uneheliche Kinder in Michelwinnaden hatte (sofern es kein zweiter Vinzenz Krapf gibt).

Gegoogelt hab ich schon … lauter Verweise auf Bücher, die ich nicht habe und auch nicht kaufen will :slight_smile:

Deshalb hoffe ich auf einen nachsichtigen Mitteilungswilligen.
Viele Grüße, Silvia

Ja, Franz.

Sehr erstaunlich. Deshalb war ich ja so neugierig. Ich habe gerade auch von einem Listenteilnehmer die Info bekommen, dass er auch eine Scheidung im Ahnenstamm hat.

Soweit ich das jetzt durch habe, müsste das Preussische Landrecht gegolten haben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Landrecht_f%C3%BCr_die_Preu%C3%9Fischen_Staaten

Hier das Buch in PDF-Abschnitten http://ra.smixx.de/Links-F-R/PrALR/pralr.html
Zweyter Teil - > Erster Titel „von der Ehe“ … dort im fünften Abschnitt ab §206.

Es scheint mir etwas ähnlich unserer BGB-Standard-Zugewinngemeinschaft - auch wenn sie etwas mannslastig war.

1871 entstand ja das Deutsche Reich und damit auch ein BGB … aber wie ich gerade lese gab es die erste Ausfertigung erst 10.08.1896. 1873 erhielt das Deutsche Reich die Gesetzeskompetenz.

Wenn mir jetzt niemand sagt, dass 1871 ein anderes Gesetz gegolten hat, als dieses Preussische Landrecht, dann stöbere ich mal hier. Wie gesagt, ein Sohn hat den Hof übernommen. Leider sagt die Verhandlung nicht, ob Vinzenz zu Genofefa gezogen ist oder sie zu ihm. Muss nochmal kucken, ob das Gemeindearchiv Michelwinnaden nichts hat – ich habe mir mal das Inhaltsverzeichnis (sauklaue) abfotografiert – aber ich glaube die Heiratsabreden und Testamente sind vom Anfang des 19. Jahrhunderts.

Liebe Grüße

Silvia

... nach dieser Karte hier galt f�r W�rttemberg wie f�r Bayern "Das Gemeine Recht". Kann mir nicht vorstellen, dass die sich damals schon dem "Preu�ische Landrecht" unterworfen h�tten :wink:
Vllt. hat man das "Gemeine Recht" hierzulande lieber "Landrecht" genannt. Denn "Gemein" hat im Alem./Schw�bischen ja eine ganz andere, gemeine bis hundsgemeine Bedeutung.

Viel Gr�e�
Franz

.Am 04.12.2018 um 20:42 schrieb Silvia Humberg:

Hallo Franz,
aufgrund der Karte stellt es sich für mich so dar, wie wenn die "Codex Maximilianeus Bavaricus, Civilis" von 1756 gegolten hat (und wurde ebenfalls erst 1900 vom BGB abgelöst). Auch hier gibt es ein Kapitel "Von dem Ehestand" ... auch wenn es sehr viel schwerer zu lesen ist. Ich lese wiederum eine Zugewinngemeinschaft. Und lass mich gerne eines besseren belehren.

Das "Gemeine Recht" wurde durch die Rechte "code civil", dem Preussischen Landrecht, dem Bayrischen und dann noch ein Österreichisches Recht verdrängt (siehe Wikipedia).

Jetzt bin ich mit meinem Latein am Ende :frowning: ... kein Jurist hier?
VG, Silvia