Hallo zusammen,
Ich habe in einem Findbuch einen Verweis auf eine Akte gefunden, die da
heißt Abzugsgeldforderung des Stollbergischen Amts Rottleberode an Andreas
Breitrück aus Sittendorf. Heißt Abzugsgeld, dass der Andreas B. von
Rottleberode nach Sittendorf gezogen ist und dass er dafür Geld an das Amt
Rottleberode zahlen musste? Und wenn ja, warum musste man das zahlen?
Vielen Dank im Voraus für Eure/Ihre Antworten.
Viele Grüße
Ullrich (Wilding)
Hallo Ulrich,
Du hast es ganz exakt getroffen: es war anscheinend nicht ueberall so,
aber doch zumindest in einigen deutschen Kleinstaaten, dass Aemter ein
"Abzugsgeld" fordern konnten, wenn ein Amtseinwohner in eiin anderes
Amt gezogen ist. Zumindest war das der Fall, wenn er fuer seinen Abzug
keinen "Ersatzmann" stellen konnte.
Wenn ich mich richtig entsinne, hatte das etwas mit der sogenannten
"Erbuntertaenigkeit" zu tun: danach war der jeweilige Besitzer eines
Hofes "an die Scholle" gebunden und durfte nicht so frei umziehen, wie
es Menschen ohne Grundbesitz durften (also eine Art abgeschwaechte
Leibeigenschaft). Wenn er wegziehen wollte, bedeutete das fuer das Amt
nicht nur einen Verlust an Steuereinnahmen, sondern auch an
Dienstleistungen (zunmindest da, wo das Amt berechtigt war, Dienste von
den Grundbesitzern zu verlangen, was auf jeden Fall im Fuerstentum
Halberstadt, aber - nach Deiner Anfrage zu urteilen - wohl auch in der
Grafschaft Stollberg der Fall gewesen sein duerfte). Daher wurden fuer
die Erlaubnis, das Amt verlassen zu duerfen, zumindest zum Teil
"Abzugsgelder" verlangt - zumindest dort, wo der "Abzug" nicht durch
einen "Zuzug" aus einem anderen Amt ausgeglichen wurde. Teilweise
wurden diese Gelder von den Aemtern unter einander verrechnet, teils
musste aber auch der Abziehende selbst die Kosten tragen. Ich meine,
mal gelesen zu haben, dass es um diese Zahlungen gar nicht so selten
juristische Auseinandersetzungen gab.
Gruesse!
Liebe Listenteilnehmer,
ich suche den genauen Geburts- und Sterbeeintrag von Maria Friedericke
ENDE.Sie heiratete am 20.07.1880 den Bitterfelder Bäckermeister Franz
Hermann MUCKE und war zu diesem Zeitpunkt 22 Jahre alt.
Sie wurde demnach ca. 1858 in Tornau geboren und verstarb vermutlich in
Bitterfeld. Sollte Jemand zufällig über diesen Sachverhalt oder über den
Bäcker-Gatten näheres zu berichten wissen, bin ich ganz Ohr/Auge.
Gerne höre ich von euch und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Angelika (Ende)