Erläuterungen in Klammern)
1. Seite 156 Nr. 79: 10.9.1795 (Einbürgerung): Wangnick Albrecht Ernst ,
Koch, 10 Rthl., Kalkehmen, Amt Waldau, Steind. (=Steindamm). Nachschrift:
Nach dem beschluß v. 17.1.1807 ist dem Wangnick bey der Abwesenheit das
Bürgerrecht conserviret.
2. Seite 147 Nr. 80: 27.5.1793 Wangnick Carl, Schneider, 5 Rthl., Dorf
Kalckienen, Ausfalltor.
3. Seite 150 Nr.2: 14.1.1794 Wangnick Joh. Gottlieb, Losbäcker, 10 Rthl.,
Amt Waldau Altst. (=Altstadt) <<
Hallo Werner und alle Interessierten,
bei diesen WANGNICKs handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um
Abkömmlinge der Familie WANGNICK aus Kalkeim (Kirchspiel Heiligenwalde, Amt Waldau,
ca. 20 km östl. v. Königsberg am nördlichen Pregelufer). Die WANGNICKs
besaßen dort seit dem 17. Jh. einen Hof. Kalkeim (früher auch Kalligkeim,
Kalkehmen etc.) war ein Dorf mit 4 Höfen von insgesamt 15 Hufen. In einer
Amtsrechnung des Amtes Waldau aus dem Jahr 1677 heißt es über Kalkeim :
" 6 Huben 1 Morgen besitzet Hanß Schweichel, hat laut der Verschreibung 7
Huben 1Morg. inne gehabt, davon er aber 1 Hube Wiesenwachs uff die Altsitt an
Georg Wangnicken hieselbst verkauffet. Nunmehro besitzet er noch obige 6 Huben
1 Morg, welche 1542 zu Magdeb. und beider Kinder Rechten verschrieben,
leistet davon 1 Dienst mit Pferden, Mann und Harnisch, muß daneben alte
(Amts-)Häuser bauhen oder Beßern und Neue bauhen helffen.
3 Huben besitzet Daniel Wangnick zu Magdeb. Rechten, seindt anno 1548
verschrieben, zinset davon 8 mk 30ß; soll zu diesem Guth eine Hube Wiesenwachs und
Waldt seyn gebraucht worden. Davon die Besitzer der drey Huben inhalts der
Verschreibung das Heu dem Ambt zum besten gewinnen und in Hauffen setzen, des
darrauff verhandenen Holtzes aber zu ihrer freyen Nothdurfft sich gebrauchen
sollen. Diese Huben ist nunmehr meistens mit Strauch verwachsen und nur noch
ein klein Plätzchen Wiesenwachs uhrbahr, so von ietzigem Besitzer in Behuff des
Ambtes gehauen kriegt, von andern Schaarwerck ist derselbe inhalts der
Verschreibung befreyet.
1 Hube Wiesenwachs uff der Altsitt besitzet noch obbemelter Daniel Wangnick,
den sein Vater von Hanß Schweichel erkauffet, zinset davon jährl. inhalts
der churfürstl. Verschreibung 15 mk.
2 1/2 Huben besitzet Michel Neumann zu Pr.(Preußischen) Rechten, soll gemäß
der Verschreibung einen Roßdienst leisten und die Pflicht gleich andern
Freyen verrichten, leistet ietzo aber keine andere Pflichte denn daß er alle
Postfuhren nachher Königsberg auß dem Ambt und zum wenigsten wochentlich zwey mahl
fahren muß und zinset 9 mk 45ß.
2 1/2 Huben besitzet Andreas Böneke Wittib welche zu keinen gewißen Rechten
verschrieben. Die Primordial-Verschreibung, weilen das Guth von Dinsten
Schaarwercken müssen, muß Pr. gewesen sein, wie denn der Roßdienst vom Gütchen zu
Rambstau, welches die Pflichte gleich anderen Freyen zu thun schuldig
gewesen, uff diese Huben zu Kalligkeim geleget worden, leistet aber ietzo nur den
Roßdienst, welcher von 3 Huben zu Rambstau dahin transferiret worden, und
zinset 8 mk 45ß. Die andern Pflichten, weilen sie bey der letztern Concession anno
1623 nicht exprimiret, werden nunmehro nicht geleistet.
Summa 15 Huben leisten: 2 Dienste und zinsen 42 mk."
Bei weitergehendem Interesse an diesem Ort oder seinen Bewohnern kann ich
noch mehr Informationen beisteuern.
An diesem Text wird beispielhaft deutlich, wie die Besitzenden zu damaligen
Zeiten besteuert wurden. Die Besteuerung richtete sich nicht so sehr nach den
Besitzern, sondern nach der ursprünglichen Qualität des Besitztums. Selbst
bis weit ins 19. Jh. hinein wurden in den Steuerlisten die ältesten
Verschreibungen zitiert, mit denen irgend wann einmal das Land ausgegeben wurde. Und
danach richtete sich dann immer noch die Besteuerung. Jene oben zitierten
Dienste wurden jedoch spätestens im 19. Jh. in Geldleistungen umgewandelt und
abgegolten. So habe ich das "Pech", daß meine oben erwähnten Vorfahren SCHWICHEL
/ SCHWEICHEL / SCHWEICHLER kaum in den frühen Steuerlisten erwähnt werden,
weil sie keine Steuern zu leisten hatten, sondern nur die "Dienste mit Pferd,
Mann und Harnisch etc." Erst viel später leisten sie eine kleine Abgabe als
Ersatz für ihre Dienste. Ansonsten bleibt das Gut bis ins 19. Jh. frei von
Steuern.
Grüße aus Berlin
Viktor