In einer eMail vom 26.01.2008 21:09:11 Westeuropäische Normalzeit schreibt
juergen-wolf@go-pirat.de:
Ich gehe davon aus dass zumindestens die Kinder aus der zweiten Verbindung
in die dritte Verbindung "uebernommen"
wurden. Haben diese Kinder spaeter den FN Kretschmer oder FN Thiel gehabt?
Was passierte mit den Kindern
aus der ersten Verbindung ? Wurde bei der Ehe dieser Kinder der leibliche
Vater oder der erziehende Vater angegeben.
Hallo Jürgen,
ich weiss nicht in welchem Kreis Du suchst. Bei mir im ehemaligen Kreis
Münsterberg, jetzt überwiegend Kreis Frankenstein tauchen in den Kirchenbüchern
immer häufiger die Bezeichnungen "Pflegetochter" und "Pflegesohn" auf, die ich
zunächst nicht zuordnen konnte. Wenn man aber die Heirats- und Taufeinträge
dann mit den weiteren Einträgen abgleicht, wird als Pflegtochter/Pflegersohn
des Bauers A. die Tochter/der Sohn der Frau aus erster Ehe bezeichnet. Diese
Person trägt aber ihren Geburtsnamen!
Um Deine Frage zu beantworten: als Vater wurde der erziehende Vater
angegeben, mit dem versteckten Hinweis auf eine frühere Ehe der Frau.
Rudolf Andermann