Vormundschaftsakten im Stadtarchiv Rostock

Einen guten Morgen in die Runde,

hat jemand schon mal in die Vormundschafts- Waisen- und Gerichtsakten 1600
bis 1900 im Stadtarchiv Rostock gesehen? Mir ist unklar, ob es sich lohnt,
da mal im Zusammenhang mit dem folgenden Fall Einsicht zu nehmen.

1642 wurde in Rostock Nicolaus Gerdes als Sohn von Winholt Gerdes und
Elisabeth Geismar geboren. Winholt Gerdes starb bereits 1644. Seine Witwe
heiratete wieder, ihr zweiter Mann Heinrich Schnitler starb aber auch schon
1652. Sie selbst starb dann 1657. Zu diesem Zeitpunkt war ihr Sohn Nicolaus
erst 15 Jahre alt. Müsste er in diesem Alter einen Vormund erhalten haben
und könnte dieser in den o. g. Akten angegeben sein? Ich kenne mich leider
in der Rechtslage in Mecklenburg um diese Zeit nicht aus. Ich vermute
jedoch, dass die Volljährigkeit erst jenseits des 20. Lebensjahres eintrat.
Auch ein Verwandter, der zum Vormund erklärt wurde, müsste doch eigentlich
gerichtlich vermerkt worden sein.

Kann mir jemand aus der Liste einen Tipp geben?

Beste Sonntagsgrüße

Bernd (Görtz)

hallo bernd,
kann dir leider nichts dazu sagen aber ich selbst war mehrmals im stadtarchiv und wenn du dort einfach mal anrufst und nachfragst bekommst du sicher antworten auf deine frage

http://rathaus.rostock.de/sixcms/detail.php?id=432&_sid1=rostock_01.c.262.de&_sid2=rostock_01.c.523.de&_sid3=&_sid4=&_sid5=

lg kerstin