Hallo Forscherfreunde,
Heincze Behem, der j�ngste Sohn der Beheim von Swarczenwalde
(Schwarzwaldau) erhielt 1409 im Afterlehen vom Waldenburger
Grundherrn Ulrich Schof (Schaffgotsch) das herzogliche Lehnsgut
in Weissstein. Die Abgaben daf�r sind 10 Mark j�hrlicher Zins (Zins:
heute w�re es Pacht oder Steuern). Zuvor wird Heincze Behem(e)
1396, 1397 und 1399 als Urkundenzeuge in den herzoglichen
Landb�chern in Schweidnitz erw�hnt. 1394 wir es zusammen mit
seinen Br�dern Hannos und Cunrad als unm�ndige Br�der von
Sigismund von Swarzcenwalde (Erbsohn der Burg Liebenau) genannt.
http://www.boehm-chronik.com/grundherrschaft/swarczewalde.htm
Obwohl im alten Siebmacher 1605 das Wappen der Beheim unter
Herren v. Beheim aus Schlesien noch aufgef�hrt ist, werden sie in
den nachfolgenden und anderen Wappenb�chern als 'abgestorben'
eingestuft.
Meine Forschung geht nun dahin:
Heinzce Behem geh�rte nicht mehr dem Ritterstand an. Er erhielt
jedoch das Lehnsgut im Afterlehen, war also 'ritterb�rtig' gewesen.
Was spricht dagegen/daf�r ihn als 'Freibauer' zu klassifizieren?
Heinzce Behem fiel sicherlich nicht in die Leibeigenschaft herab.
Laut Wikipedia: "Als Freibauer wurde im Mittelalter ein Bauer
bezeichnet, der eigenen Grund besa� oder diesen von einem
Grundherren gepachtet hatte. Im Gegensatz zu H�rigen oder
Leibeigenen bestand kein direktes Abh�ngigkeitsverh�ltnis zu seinem
Grundherren. Er konnte seinen Wohnort, seine Ehegatten oder seine
Arbeitsverh�ltnisse selbst bestimmen. Die Freibauern waren meist
die wohlhabendsten und wichtigsten Personen des Dorfes. "
Herzliche Gr�sse aus Upstate New York,
Guenter Boehm (*1939 Friedland, Kreis Waldenburg in Schlesien)