Hallo Listis,
kann mir jemand sagen, wann man 1891 volljährig war? War das noch mit 25 oder
schon 21?
Anne Mutz
Hallo Listis,
kann mir jemand sagen, wann man 1891 volljährig war? War das noch mit 25 oder
schon 21?
Anne Mutz
Liebe Anne Mutz,
".... nach dem Reichsgesetz vom 17. Februar 1875, an dessen Stelle seit dem 1.
Januar 1900 das B�rgerl. Gesetzbuch � 2 mit dem gleichen Inhalt gilt, tritt die
Vollj�hrigkeit mit Vollendung des 21. Lebensjahres ein ....."
Zitat aus dem Brockhaus Konversationslexikon von 1908.
Gru� Olof v. Randow
Hallo Anne Mutz,
aus einer alten Mail (nicht von mir) zum Thema kann ich folgendes
beisteuern:
"Schwankt etwa zwischen 12 und 25 Jahren, je nachdem worum es bei der
"Voll�hrigkeit" geht (strafrechtlich, rechtsgesch�ftlich etc.) und
wo/wann die Person lebte. In Deutschland oblag die entsprechende
Regelung bis Ende des 19. Jhdt. dem einzelnen Land, so da� jede
einzelne Herrschaft eine andere Regelung haben konnte - falls diese
innerhalb der Herrschaft �berhaupt einheitlich war."
Versuche es mal bei google.de
Viele Gr��e aus 34266 Niestetal
Monika (Nicolaus)
monika@w-nicolaus.de