Liebe Mitglieder der Liste,
ich habe eine Verständnisfrage zum Hühnerhof in Abtweiler.
Lt. OFB Abtweiler war Johnann Peter Schmidt Beständer des Hühnerhofs;
während Johann Michael Wickert Hofmann auf dem Hühnerhof ist und sein Sohn
Gemeinsmann.
Was ist der Unterschied zwischen diesen "Positionen"?
Ich dachte, der Hühnerhof wäre ein Hofgut, aber es hört sich auch so an,
als hätten dort sehr viele Familien gelebt, wie eine kleine Ortschaft.
Wie kann ich mir das Ganze vorstellen?
Gibt es noch weitere Literatur zu diesem Hühnerhof? Wenn ja, wo finde ich
diese? Vielleicht eine Liste der Beständer?
Gibt es auch noch alte Quellen?
Bin für jede Erklärung und Anregung dankbar 
Danke und viele Grüße
Anja
Hallo Anja,
vorab: ich kenne den Hühnerhof und die Familien nicht, die dort lebten und arbeiteten.
Ein Beständer ist der Verwalter und Nutzer eines Hofgutes. Der Hof kann aus vielen Gebäuden bestehen. (meine Kenntnisse stammen aus der Nordpfalz-->Donnersbergbereich, wo es deren viele gibt. u. a. Stolzenbergerhof, Schneebergerhof, Bremricherhof, wo die Familien Bumb, Krebs und Hinterscheidt über Generationen Beständer waren)
Deren Funktion kann zeitlich begrenzt ----> Temporalbeständer oder auch erblich sein ----> Erbbeständer.
Lateinische KB Einträge meistens als "villicus" zu finden.
Johann Michaels Sohn ist "Gemeinsmann", also vmtl. Mitglied der Gemeinde, wozu das Hofgut gehörte, das sein Vater verwaltete.
Es scheint sich um einen Temporalbestand zu handeln. Aber diese/meine Interpretation solltest Du verifizieren!
Einfach mal "gockele" oder über Archivforschung (--> regionale Archivzuständigkeit herausfinden) versuchen, der Familie auf dem Hühnerhof näher zu kommen.
Spontan fand ich einiges im Netz zum Hühner- und St. Antoniushof.
Lieben Gruß aus Mainz
Ralf (Wahle), Rheinhessennetzwerker mit Nordpfalzvorlieben;-)
Hallo Anja,
hier die unterschiedlichen Standesbezeichnungen:
*Bestände*r, Bestandmann Pächter
*Gemeins(d)smann* Vollbürger; selbsständiger Grundbesitzer
*Hofmann* Gutsangestellter, Vorwerksaufseher; auch: Tagelöhner.
Beste Grüße
Dietmar (Blum)
Hallo, Ralf,
ich bin nicht sicher, ob der Verwalter automatisch auch der Nutzer ist.
Ich kenns von denkurtrierischen Wassermühlen. Dort ist der
Grundeigentümer der Kurfürst, der die Mühle an eine Privatperson
verpachtet. Der Pächter = Beständer kann, muß aber kein Müller sein. Er
kann z.B. einen Müller anstellen, der die Arbeit macht.
Ähm, Anja,
in welcher Zeit war JP Schmidt eigentlich Beständer? Sprechen wir vom
18ten oder 19ten Jahrhundert?
Mit freundlichem Gruß
Roland Geiger
Hallo, Herr Blum,
nach Ihrer Definition war der Gemeinsmann der Eigentümer des Hofes, und
der Beständer hat ihn von diesem gepachtet.
Stimmt das so?
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die zahlreichen Tipps, Erklärungen und Anregungen.
Im Buch über "Die Herrschaften des unteren Nahegebiets" (in dilibri Rheinland Pfalz zu finden) gab es eine Beschreibung zum Hühnerhof oder Hen(n)e- leider aber nur über die Herrschaften - aber immerhin.
Demnach hat der Hühnerhof den Rheingrafen gehört, u.a. Eltz-Weckling.
Johann Peter Schmid wird als Beständer des Hühnerhofes im OFB Abtweiler angegeben. Aus den gegebenen Definitionen interpretiere ich, dass er der Pächter des Hofes war. Er ist ca. 1717 geboren und 1785 gestorben.
Johann Michael Wickert, der als Hofmann auf dem Hühnerhof angegeben ist, war älter. Seine Kinder sind zur gleichen Zeit wie Peter Schmid geboren. Möglich ist auch, dass er der Vorgänger war und JP Schmid übernommen hat.
In dem Fall wäre die Definition von Beständer und Hofmann identisch.
Vielleicht hat jemand noch eine Idee hat, wie ich an die Liste der Pächter des Hofes kommen könnte. Im Online Archiv habe ich unter Hühnerhof nichts Passendes gefunden.
Nochmals danke und viele Grüße
Anja
-----Original-Nachricht-----
Hallo,
also haben wir hier folgende Konstellation:
=> Eigentümer sind die Rheingrafen
=> Pächter (Beständer) ist Johann Peter Schmid.
Ich würde an Ihrer Stelle nachforschen, wo die Verwaltungsunterlagen der
Rheingrafen hingekommen ist. Denn dort werden Sie ggf. die
Bestandsbriefe = Pachtbriefe finden.
Mit freundlichem Gruß
Roland Geiger
Hallo Herr Geiger,
spannende und interessante Diskussion, die vielleicht noch einige Sachkundige (mit eigenen Forschungserfahrungen?) in die Diskussion einbindet.
Das Berufsbild der Müller ist natürlich noch etwas Besonderes, auf Grund des Mühlenbannes/-zwanges, welches ein grundherrschaftliches Gewerberecht war.
Vermutlich geht es jedoch im angefragten Fall nicht um diesen Beruf und dessen "Bannzwang".
Nichts gegen den Beruf der Müller. Im Gegenteil, man darf sich glücklich schätzen, wenn man genealogisch hier Anknüpfungspunkte hat.
Die familiären Verbindungen, z.B. durch Heirat in diesem Berufsbereich sind oft sehr eng, auch über entfernte Distanzen hinweg.
Grundsätzlich ist der "villicus" - Hofbeständer- im landwirtschaftlichen Bereich auch k e i n Eigentümer des Hofgutes oder der zu bearbeiteten Ackerflächen. Er ist stets im heutigen juristischen Sinne "Besitzer".
Er kann seinen Besitz zeitlich limitiert (mit möglicher Verlängerung) oder auch in Erbpacht eigenhändig bearbeiten/bearbeiten lassen und dann dieses Recht (als Erbbeständer) an die nachfolgende Generation weitervererben.
Die Verantwortung und Steuerlast trägt er (evtl. mit weiteren Beständern) gegenüber der Grundherrschaft. Egal ob er selbst Hand anlegt, nur verwaltet oder Mitarbeitende in der Hofgemeinschaft die notwendigen Arbeiten leisten.
Zu Zeiten und auch nach der Franzosenherrschaft Ende 18./Beginn 19 Jh. bestand in der Region die Möglichkeit, Eigentum durch Kauf zu erwerben. So konnte der ehemalige Hofbeständer nun endlich Grundeigentümer werden.
Lieben Gruß von Mainz nach Alsfassen (bei St. Wendel für die Nichtwissenden:-)).
Ralf (Wahle)
Danke, Roland! Das ist eine gute Idee- aber wie finde ich so etwas heraus?
Über das Archiv?
Im Online Archiv habe ich unter Hühnerhof nicht viel gefunden. Welche Möglichkeiten
gibt es da noch?
Wer hat hier Such-Erfahrung?
Nochmals danke und viele Grüße
Anja
-----Original-Nachricht-----
Geehrter Herr Gefger,
ich habe nur die Standesbezeichnungen "übersetzt", nicht aber die
Verhältnisse der 3 angeführten Personen untereinander.
Freundlicher Gruß
Dietmar Blum