Vermerk "vidi" im Kirchenbuch

Bei den jährlichen Visitationen durch den Bischof oder einen
Beauftragten wurde vermerkt, daß die Register angesehen und geprüft
worden waren.
B.Heinrich

Bernhard Heinrich schrieb:

...
Bei den jährlichen Visitationen durch den Bischof oder einen
Beauftragten wurde vermerkt, daß die Register angesehen und geprüft
worden waren.
...

Und der Visitationsvermerk (!)

vidi oder vidid

wurde in diesem Zusammenhang angebracht. Es war nämlich zu prüfen, ob/dass die Kirchenbücher ordnungsgemäß geführt wurden. Regelungen zur Kirchenbuchführung finden sich u. a. im Preußischen Allgemeinen Landrecht. Daneben waren zudem die innerkirchlichen Vorschriften zur Kirchenbuchführung zu beachten.

Guten Tag,
in K�nigs Wusterhausen findet bis zum 3.Oktober eine Ausstellung zum
Soldatenk�nig statt.
Gezeigt werden u.a. Original-Akten mit Anweisungen an die Soldaten bzw. "die
langen Kerls". U.U. sind ja Namen usw. zu unseren Forschungen in Ostpr.
enthalten.
Wer wohnt in der Gegend und schaut sich das mal an und berichtet dar�ber ?
Fotos k�nnten helfen.
MfG
Horst Wondollek