Verlust des kaiserl. Adelsdiplom

Hallo Peter,

interessantes Thema, was Du da aufgeworfen hast. Ich suche alle Nachfahren
der ca. 1750 geadelten Familien Müller aus Mecklenburg. Die Familien führten
alle das Prädikat "von" und das typische Müller Wappen mit dem halben
Mühlrad. Manchmal reissen die Verbindungen aus nicht geklärten Gründen ab.
Zufällig fand ich jetzt eine große Familiengrabanlage der "von Müller" über
drei Generationen aus dem 19. und 20. Jht.. Auf keinem der Grabinschriften
taucht jedoch das Prädikat aber trotzdem das adelige Wappen auf. Merkwürdig.
Ich habe bislang keine Erklärung für diesen Fall. Aus dieser Familie stammt
auch der Generalmajor von Müller (1814-1892) der in Schwerin starb und in
Mollenstorff bestattet ist. Seine (bürgerliche ?) Mutter Marggraf kam aus
Stargard in Mecklb. Strelitz.

Ich habe bislang keine Erklärung für diesen Fall. Über Hinweise zu der
Familie "von Müller" und das Tragen oder Nichtmehrtragen des Prädikates
würden mich freuen.

Meldungen des Tages:

   1. Nobilitierung 1803 (Peter Starsy)

Hallo in die Runde,

einen Titel kann man wieder verlieren. Aber doch nicht seine Herkunft, oder?
Im Allgemeinen legt der Wappenstifter fest, wer alles sein Wappen tragen
darf. Ich denke, das die Nachfahren jenes von Müller das Wappen führen
durften, aber nicht zusammen mit dem Prädikat von.

Gibt es nicht für Deutschland einen Adelskalender wo so etwas drin steht?

In England gibt es das.

MfG

Petra Burbach

II. Adelsverlust
"Adel konnte nur dann verloren gehen, wenn man ihn besa�. Das hei�t, es mu�te ein Nobilitierungsdiplom eines deutschen Kaisers (1300-1806) oder eines seiner Hofpfalzgrafen oder eines deutschen Landesf�rsten (1815-1918) vorliegen oder man mu�te nachweisen, da� man schon vor 1400 edelfrei war und zum Adel zu z�hlen war.
Einzelne Mitglieder von Familien, die zu den vorgenannten Gruppen geh�rten, konnten den Adel jederzeit verlieren, in Preu�en, dem gr��ten Staat Deutschlands, allerdings nur zwischen 1794-1870 (rund 700 F�lle in dieser Zeit). Geadelt werden konnten mehrere Personen, der Adelsverlust aber war immer pers�nlicher Natur. Hierbei wurde der Adel beispielsweise aufgrund einer Straftat mit anschlie�ender Verurteilung gerichtlich aberkannt, die schon geborenen Kinder blieben adelig, die danach geborenen Kinder wurden bereits nichtadelig geboren (ausf�hrlich berichtet hier�ber der in der Zeitschrift Nobilitas, Folge 17 vom August 2001, Seiten 826-840 erschienene Artikel "Standesregulierung durch Adelsverlust in Preu�en 1794-1871, den Sie mit der Folge 17 hier beziehen k�nnen).

Es gab au�erdem die Bestimmung, da� man in Preu�en von 1794 bis 1807 wegen nicht standesgem��er T�tigkeit (abh�ngige niedere Besch�ftigungen) oder einer falschen Heirat den Adel beh�rdlich ablegen mu�te, was aber nur sehr selten vorgekommen ist.

Ferner konnten Adelige ihr Adelszeichen jederzeit freiwillig ablegen (was gelegentlich vorkam), vor allem, wenn sie glaubten, ihren Stand nicht mehr repr�sentieren zu k�nnen, oder wenn sie sich Vorteile davon verhofften, z.B. bei einer Auswanderung ins demokratische Amerika, wo die Adelsbezeichnung eher hinderlich war. Der Adelige erkl�rte dies dann gegen�ber der Adelsbeh�rde und diese nahm seine Erkl�rung zu den Akten. Noch heute gibt es Adelsverzichte, die in Form der �ffentlich-rechtlichen Namenserkl�rung stattfinden).

Hingegen konnte ein Edelmann seinen Adel niemals k�uflich abgeben. Man konnte h�chstens eine Person als Scheinadeligen gegen Geld adoptieren, aber dabei wurde der Adel nicht verkauft, denn der "Verk�ufer" behielt ja seinen Namen (und der Adoptierte wurde zudem nicht adelig!) " http://home.foni.net/~adelsforschung/faq.htm#b

Gru�

Klaus (Riecken)

www.Riecken-online.de

mail: klaus@riecken-online.de

Mitglied der Genealogischen Gesellschaft Hamburg,

Online Kataloge der GGHH:

http://www.genealogienetz.de/vereine/GGHH/bibliotheken/kataloge.htm

Recherchen sehr empfehlenswert!

Hallo Klaus,

Adelsgeschichte ist in der Tat ein ausgesprochen spannendes weil auch
landesgeschichtlich zentrales Thema, das in der historischen Forschung hier
im Osten lange vernachl�ssigt oder - politisch motiviert - sehr einseitig
abgehandelt wurde.

Nach meinem (vielleicht zuf�lligen) Eindruck scheinen sich F�lle von
Nobilitierungen durch den Kaiser in den letzten Jahren des Ersten Reichs (um
1803) zu h�ufen. Hat die Adelsgeschichtsschreibung daf�r eine Erkl�rung? Die
Nobilitierung im vorliegenden konkreten Fall erfolgte eigentlich nur - um es
lax zu sagen - weil die Antragsteller nette Leute waren und vielleicht auch
weil ein Sohn des Antragstellers (es ist aus der Quelle nicht ganz
begreifbar, ob der Empf�nger des Diploms auch der Antragsteller war oder ob
es eine Beh�rde war) in Pommern (Preu�en) ein Lehnsgut erworben und deshalb
(angeblich) adeligen Standes sein mu�te, um muten zu k�nnen/d�rfen.

Ahnte man vielleicht schon, da� dem alten r�mischen Reich deutscher Nation
b�ses drohnte und wollte deshalb seine Sch�fchen noch schnell ins trockene
bringen? Ein Adelserwerb von der L�nderebene nach 1806 hatte ja sowas
zweitklassiges...

Sonntagsgr��e aus Mecklenburg,
Peter