Hallo liebe Listenmitglieder,
in Grundst�ckskaufvertr�gen aus dem 19. Jahrhundert kommt des
�fteren folgende oder eine �hnliche Formulierung vor:
"Ank�ufer entsagt dem Einwande der Verletzung �ber die H�lfte,
nachdem ihm die rechtlichen Folgen dieses Verzichtes bekannt
gemacht worden."
Weiss jemand was das zu bedeuten hat?
Freundliche Gr�sse
Heinrich B�ssing