Hallo liebe Mitforscher,
am Samstag , 04. Dezember 2010 stand in der Rheinzeitung Nr. 282 Seite 17
Online die Familienbücher durchstöbern.
Die Verbandsgemeinde Zell digitalisiert derzeit die Personenstandsregister.
Mit dem neuen Personenstandsreformgesetz, das am 01. Januar 2009
in Kraft trat, können Familienregister künftig archiviert werden und nach
Ablauf festgelegter Fristen für die Forschung von Dritten bebutztwerden.
Als Fristen gelten beim Sterberegister 30 Jahre = 1979, beim Heiratsregister
80 Jahre = 1929 und beim Geburtsregister 110 Jahre = bis 1899.
Nach Aussage von dem Ahnenforscher Hans-Peter Döpgen
soll alles in vier Jahren zugänglich sein.
Viele Grüsse und einen schönen zweiten Advent
Peter Daus