Vater unbekannt

Hallo Boris,
ich meinte es auch mehr zur allgemeinen Info, aber der Vater des Kindes kann ja verheiratet gewesen sein, dann möchte dieser auf keinen Fall, daß das ans Tageslicht kommt. Je nach seinem Stand, den er in der Gesellschaft hatte.
Heutzutage, möchten sie nicht, daß sich womöglich noch diese Kinder als Erben eines Tages melden. Wir haben so einen Fall in der Verwandtschaft. Die Mutter hat das Geheimnis im Frühjahr mit ins Grab genommen, aber der Sohn wüßte gerne wer sein Vater ist oder war. Als er volljährig wurde, mußte er beim Jugendamt unterschreiben, daß er keine Ansprüche stelle zu gegebener Zeit.
Gruß Renate

"Boris Reinholdt" <boris.reinholdt@gmx.de> schrieb: