Varchentin, Kunkel-Lehngut

Liebe Listige.

In: Album Mecklenburgischer Schl�sser und Landg�ter in Abbildungen der
Residenzen, Schl�sser und Ritterg�ter der Gro�herzogth�mer
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz begleitet von
historisch-statistisch-topographisch bearbeiteten Text (1860), S.88-94
wird
Varchentin (Kunkel-Lehngut im ritterschaftlichen Amt Stavenhagen) genannt.

Ist in der Runde jemand, der mir sagen kann, wie dieses Kunkel-Lehngut sich
1860 darstellte:
A. als Lehngut. dass die Weitergabe auch in weiblicher Linie vorsah oder
B als Lehen an Namenstraeger Kunkel vergeben worden war?

Jede andere Erklaerung wird natuerlich dankbar begruesst.

Saludos.

Herbert (at) theKunkels.com

Interessiert an KUNKEL, BUSCHE, FISCHER, KUHSE, ZEITZ, HAKER, EVERT, WOLF.
ELZENER

Hallo Herbert,

"Weitergabe auch in weiblicher Linie" - d.h. Anwendung des sgn.
"Erbjungfernrechts" (eine Lehnsrechtliche Ausnahmeregelung f�r Teile des
meckl. Uradels) - w�rde ich f�r ziemlich unwahrscheinlich halten. Ich denke,
eine solche Option war nicht an das Lehnsgut selbst gebunden, dokumentiert
sich ergo auch nicht in irgendwelchen Gutsverzeichnissen oder
Nachschlagewerken.

Peter Starsy

Hallo Peter.

Dank fuer Deine Zuschrift. Sie erscheint mir schluessig. Einen Gutsbewohner KUNKEL habe ich dort wohl kaum zu suchen.

Un saludo
Herbert