Damit ist das Thema hoffentlich durch....
From: Henrik Prætorius <Hpraetor(a)webspeed.dk>
Hallo Forscherkollegen
Nach diese Diskussion ist es meiner Meinung nach festgestellt, dass die Kirchenbücher Eigentum der
Kirchen sind. Die Kirchen haben also das Eigentumsrecht, was jedoch nicht bedeutet, dass sie auch ein
Urheberrecht auf das Inhalt des Kirchenbuches haben.
So ist es!
Ich habe ausser reiner Abschrift auch einige Abschnitte eines (holsteinisches) Kirchenbuches
abphotografiert. Ich habe diese Photos in mein Familienbuch eingesetzt, und gelegentlich werden
verschiedene Abschnitte dieses Buch in unser Vereins-Zeitschrift veröffentlicht. Das kann ich meiner
Meinung nach frei tun.
Ich habe zumindest noch nicht gehört, dass die Kirchen es sich verbeten hätten. Gegen die Veröffentlichung
einiger Kopien oder Abschriften in eigenen Ahnenlisten oder Heimatchroniken bestehen meiner Meinung nach wohl auch keine Bedenken.
Diese Photos, die sind aber mein Eigentum, und dürfen nicht von anderen ohne meine Zustimmung verwendet
werden. In dem Fall habe ich den Urheberrecht.
Und genau deswegen wehren sich die Kirchen gegen eine Veröffentlichung ganzer Kirchenbücher. Der Bearbeiter
hätte das Urheberrecht und kann das Buch vermarkten, die Kirchen gehen leer aus. Und vermutlich hatte
Johannes Witt sich auch deswegen gegen die Veröffentlichung seiner Abschriften gesträubt, damit nicht er die Arbeit macht und andere daran verdienen. Einer Weitergabe nur unter Forscherkollegen würde er wohl zustimmen.
In puncto Kirchenbücher hilft nur: Nicht zu weit aus dem Fenster lehnen! Wir müssen mit diesen Einschränkungen
leben und können nur hoffen, dass uns die Forschungsmöglichkeiten nicht noch weiter beschnitten werden.
Gruss aus Dänemark
Henrik
Gruß aus Hamburg
Peter (Drygalla)