Urheberrecht in der EU, Deutschland und Österreich

Ursprünglich veröffentlicht unter: Urheberrecht in der EU, Deutschland und Österreich • Verein für Computergenealogie e.V. (CompGen)

Nach mehr oder weniger langer (genealogischer) Forschungsarbeit möchte man seine Ergebnisse auch veröffentlichen, egal ob im Familienkreis, als Publikation im Internet oder in Form eines Buches. Dabei ist es wichtig, seine Rechte vor allem aber seine Pflichten zu kennen. In der heutigen globalen Zeit hat das Urheberrecht eine große Bedeutung.


In der EU wurde hierzu am 17. April 2019 eine „Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt…“ erlassen. Hierin wird die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte festgelegt. Ebenso, in welchem Maße die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten für die Umsetzung dieser Leitlinie in Form von eigenen Gesetzen verantwortlich sind. Dies muss bis zu 7. Juni 2021 geschehen sein.

In Deutschland ist dies das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)“ und in Österreich das „Urheberrechtsgesetz“. Dabei fallen nicht nur Bildmaterial sondern z.B. auch Texte unter das Urheberrecht.

Für einen schnellen Überblick eignen sich die Leitfäden der Akademie der bildenden Künste Wien sowie der Uni Heidelberg, den wir bereits hier im Blog vorgestellt haben. Weitere Informationen zu Urheberrechten findet man auf Irights.info oder Urheberrecht.de.

Eine Anleitung für das Erstellen eigener Lizenzen erhält man zum Beispiel auf Lizenzhinweisgenerator.de oder creativecommons.org.