Ungetauft gestorben- und dann?

Hallo,
gestern war ich noch einmal auf dem Standesamt in Deidesheim und mit Hilfe des Standesbeamten habe ich doch zwei Tage nach der Geburt einen Sterbeeintrag von Thekla Koch, geboren 1862 gefunden.
Meine Anfrage beim Bistumsarchiv hatte aber ergeben, dass kein Taufeintrag und kein Eintrag einer Beerdigung im fraglichen Zeitraum dokumentiert sind.
Das bedeutet dass Thekla da sie nicht getauft war wahrscheinlich auch nicht regulär vom Pfarrer beerdigt wurde. Der Standesbeamte meinte ungetaufte Kinder wurden vom Totengräber an der Friedhofsmauer vergraben.
Da der Vater das Mädchen einige Stunden nach der Geburt auf dem Standesamt eintragen ließ und den Tod nach zwei Tagen hätte es doch Zeit für eine Nottaufe gegeben? Ich dachte immer um 1860 seien die Kinder alle am nächsten Tag getauft worden- besonders in einem streng katholischen Städtchen wie Deidesheim?
Die Eltern hatten kirchlich geheiratet und waren aktiv in der Pfarrgemeinde, irgendwie passt es nicht zusammen.
Kennt sich jemand mit den kirchlichen Formalien von damals aus?
Viele Grüße
Katharina Hofrichter

Hallo!

Mit den genauen kirchlichen Formalien kenne ich mich nicht gut aus, aber möglicherweise war der Pfarrer nach der Geburt des Kindes nicht greifbar und eine Nottaufe durch die Eltern wurde nicht anerkannt oder eingetragen? Eine unabdingbare Voraussetzung für eine Taufe war die Tatsache, dass das Kind noch am Leben war. Wenn also der Tod überraschend eintraf und der Pfarrer vorher nicht taufen konnte (und auch die Hebamme keine Nottaufe für nötig hielt), dann kann es vielleicht zu dieser Situation gekommen sein. Ein interessantes Kapitel in Eva Labouvies Buch 'Andere Umstände' befasst sich mit dem Umgang mit ungetauft verstorbenen Kindern, ihrer Beisetzung und den gesellschaftlichen Zusammenhängen. Frau Labouvies ist eine saarländische Landeshistorikerin, sicher sind die Verhältnisse in der Pfalz ähnlich gewesen.

Liebe Grüße
Ulrike (Pohl)