Uneheliche Kinder und Adoptionen

Liebe Listenmitglieder,

sicherlich ist jemand von Euch in seiner Recherche schon mal auf uneheliche Kinder in seiner AL gestoßen - soweit ich weiß, bekam ein uneheliches Kind im 19. Jh. doch üblicherweise den Nachnamen der Mutter. Es sei denn, die Eltern heirateten kurze Zeit später.

Meine Fragen:

  a.. Kam es auch vor, dass ein Kind den Namen seines Vaters bekam, ohne dass dieser die Mutter ehelichte?
  b.. Wenn ja: Unter welchen Voraussetzungen geschah dies?
  c.. Wie wurde übrigens mit Adoptionen im 19. Jh. vorgegangen?
Bin für jeden Hinweis sehr dankbar!
Birgit Kuhn

Hallo!

  a.. Kam es auch vor, dass ein Kind den Namen seines Vaters bekam,
  ohne dass dieser die Mutter ehelichte?

Ja. Frag mich aber nicht warum.
Habe einen Fall aus dem Saar/Pfalzraum, wo das Kind gleich von
Geburt an den Namen des Vaters trug und mehrere Fälle, in denen
uneheliche Kinder bei späterer Heirat der Mutter zur Verschleierung
ihrer unehelichen Geburt kurzerhand bei Umzug in einen anderen Ort
den späteren Ehemann als Vater und dessen Nachnamen als ihren
eigenen angaben.

Ich hoffe es hilft weiter.

Liebe Grüße

Anne (Friedel)

Hallo Birgit,
wenn der Vater sich zu dem Kind bekannte,
konnte es ohne Weiteres den Namen des
Vater erhalten, oder es bekam einen Alias-Namen:
Meyer genannt Schulze (oder �hnlich).

Gru�
Eva (Holtkamp)