Hallo Konrad,
da� uneheliche (illegit.) Kinder stets nur den Namen der Mutter
trugen ist eine immer wieder vorgetragene Annahme, die sich in der
Realit�t (in den KB- Eintr�gen) aber nicht generell best�tigen l��t.
Nach meiner Erfahrung erhielt das Kind/ der T�ufling durchaus auch den
Namen des (unehelichen) Vaters, wenn sich dieser vorab zum Kind bekannt
hatte. Dieses Bekenntnis hatte freilich auch damals weiterreichende
Folgen (Alimente, jedoch keine gesetzliche Erbfolge!).
Diese Einsch�tzung w�rde ich jedenfalls f�r die meisten der dam. polit. Terr. im deutschsprachigen Raum (bis 1815) verallgemeinern wollen. Es sei denn, andere Listenteilnehmer k�nnen hierzu gegenteiliges beitragen(insbesondere unter Ber�cksichtigung der Rechtslage in den preu�ischen Gebieten).
Also, Aufruf an die Liste zur Diskussion.
Freundliche Gr��e aus Niedersachsen, Thomas (Engelhardt)