Und nochwas zu genannt

Hallo liebe Listenfreunde,

meine Ur-Urgroßmutter war verwitwet und bekam 3 Jahre nach dem Tod ihres Ehemanns
(also meines Ur-Urgroßvaters) einen außerehelichen Sohn. Dieser mußte in den
Mädchennamen seiner Mutter (Schiebel) tragen und nannte sich aber wie seine
Mutter und Schwestern Mühle. In den Einwohnermeldeunterlagen und im Kirchenbuch
wurde er als Gustav Schiebel gen. Mühle geführt.

1905 erhielt er vom Staat Sachsen die Genehmigung, sich auch offiziell Mühle nennen
zu dürfen.

Bei Vornamen kenne ich nur Beispiele aus Todesanzeigen, da heißt es dann
oft Margarete gen. Gretel oder Heinrich gen. Heinz. Das hat aber mit Eitelkeit
m.E. nichts zu tun!

Grüße
Marina Weiss