Hallo Peter, liebe Forscherfreunde,
<< Wer irrtümlich ein falsches Mail erhält, darf dieses nicht weitergeben. Absender und Empfänger dagegen dürfen! >>
letzteres ist ein Irrtum. Jeder Mailverfasser ist Urheber und bestimmt durch sein Urheberrecht als einziger, ob, wann, wo und in welcher Form er seine Texte (auch die einer Mail, egal, ob an Privat oder an eine Mailingliste gesendet) veröffentlicht haben möchte. Nicht von ungefähr findet man des öfteren in Mails an Listen den Hinweis: "Diese Mail kann gerne weitergeleitet werden".
<< Ob das dann dem Korrespondenzpartner recht ist, müssen beide untereinander ausmachen. >>
Richtig: Wer etwas weiterleiten oder veröffentlichen möchte, muß sich für "ob, wann, wo und in welcher Form" beim Autor die Genehmigung einholen, s.o.
Zu polemischen Mißfallensbekundungen hier, bezüglich Gesetzen:
Man kann, als Form persönlicher "Freiheit", Regeln und Gesetzen eines sozialen Gefüges ja durchaus ablehnend gegenüberstehen, das rettet einen im Fall des Falles aber keinesfalls vor rechtlichen Konsequenzen ... (im Gegenteil, anders als den, der nichts davon wußte, trifft einen dann der strafverschärfende Vorwurf des Vorsatzes)
Oft sind aber gerade diejenigen, die sich bei Verfolgung ihrer eigenen Interessen derartige "Freiheiten" leisten, die ersten, die im Fall des Falles anderen gegenüber nachdrücklich auf ihren Rechten beharren ...
Viele Grüße,
Jürgen