Überweisungen nach Polen

Vor 6 Wochen hatte ich an das zuständigen Gericht meiner ehemaligen
Heimatstadt die Anfrage gerichtet (in Deutsch), ob Unterlagen zu einem Gerichtsurteil
bzw. ein Grundbuchauszug aus den 30er Jahren noch vorhanden sind.
Nun erhielt ich die Antwort (in Polnisch), daß danach unverbindlich gesucht
werden könne. Man machte mich darauf aufmerksam, daß unbedingt Vorkasse (40,00 €
) erforderlich wäre und sandte mir die entsprechende Kontoverbindung. Erst
danach könne unverbindlich geforscht werden (keine Erfolgsgarantie). Auch sei es
erforderlich, einen Nachweis über die Berechtigung eines solchen Antrages
beizubringen.
Nach Auskunft meiner Bank sind zwei verschiedene Überweisungswege möglich.
Eine kostenfreie Überweisung mit einem EU-Standardüberweisungsbeleg setzt aber
voraus, dass der Begünstigte einen sogenannte BIC (Swift - Code) mitteilt.
Dieser Swift-Code kann 8 bis 11 Stellen lang sein (in meinem Fall ein 8stelliger
Buchstaben-Code).
Bei der Ausfüllung des Beleges ist es von Vorteil, den Service der jeweiligen
Bank in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe dass ich mit dieser Information Vielen geholfen habe und auch
manche Unklarheiten beseitigen konnte.
Mit freundl. Gruß aus Berlin Dieter Seemann (*1936 in Glatz/Schles.)