Traungsbuch Schweidnitz

Hallo Günther,
das könnte wieder einmal ein geklautes Kirchenbuch sein. Falls ja, sollte man
dem Auktionshaus klarmachen, dass weder es noch der Auftraggeber ein
Eigentumsrecht darauf haben. Wir hatten einen ähnlichen Fall Anfang 2001. Das
Buch gehört in die zuständige Kirchengemeinde oder das entsprechende
Regionalarchiv, keinesfalls aber in eine Auktion!

Grüße aus Hilden,
Günther Böhm