Todesmeldungen an Geburtsstandesämter

Hallo Natascha,

die Pflicht zum Vermerk von Nebeneinträgen auf den jeweiligen Geburtsurkunden besteht erst seit Mitte der 50er Jahre. Vorher lag es am Standesbeamten, ob er die Geburtsstandesämter benachrichtigte oder wenn ja, lag es am empfangenden Standesbeamten, ob er die Eintragung auch vornahm.

Matthias Roese