Taufpaten

Hallo liebe Listenmitglieder,
erst mal vielen Dank für eure Zahlreichen antworten.
Heute hätte ich wieder eine Frage an euch:
Ab welchem Alter konnte man früher (ca 1850) Taufpate oder Taufzeuge werden?
Und wozu war man Zeuge? Reichte nicht einfach die Patenschaft?

MFG
Anette Schwarze

Hallo Anette (Schwarze):

Ab welchem Alter konnte man früher (ca 1850) Taufpate oder Taufzeuge werden?
Und wozu war man Zeuge? Reichte nicht einfach die Patenschaft?

Praktisch ab der Konfirmation bzw. ab etwa 15 Jahre.
Taufzeuge ist nur ein anderes Wort für Taufpate - aus der Sicht des
Schreibers war das vielleicht anders.

MFG
Claus (Christoph)

Liebe Listenteilnehmer,

es gibt im rk. Kirchenrecht schon einen Unterschied zwischen Taufpaten und
Taufzeugen. Das Patenamt kann nur ein Katholik übernehmen und eigentlich ist
das in der evangelischen Kirche auch so, denn der Pate vertritt nicht etwa
die Eltern, sondern die christliche Gemeinde, die sich für das neue Mitglied
der Gemeinde verantwortlich weiß. Zeuge der Taufe kann jeder mündige Mensch
sein, egal welchen Glauben er hat bzw. nicht hat.
Mit freundlichen Grüßen
Hans L. Vielhauer

Hallo Anette,

ich bin mir nicht sicher, ob Taufpate und Tauzeuge das gleiche ist. In den
Geburtsurkunden meiner Großeltern sind zwei Zeugen eingetragen und dazu noch
die Taufpaten. soweit ich weiß, übernehmen die Taufpaten auch heute noch die
Aufgabe, die Eltern in der Erziehung zu unterstützen, speziell darin, die
Kinder in dem rechten Glauben zu erziehen.

Liebe Grüße aus Belgien
Brigitte

Hallo Anette, Brigitte und andere,
so wie es Brigitte beschrieben hat ist es richtig. Es war immer ein
Unterschied zwischen Paten und Zeugen. Als Zeuge kann z. B. auch der genannt
werden, der zufällig im Gottesdienst anwesend war.
Gruß
Werner

Hallo,

nachstehend einige Informationen für alle, die an dem
im Betreff genannten Thema interessiert sind, jedoch
keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit:

Taufpate ist ein Ehrenamt in christlichen Kirchen.
Der Taufpate begleitet den Täufling bei der Taufe (hält
bei der Taufzeremonie das Kind über das Taufbecken)
und ist Zeuge der Sakramentsspendung. Der Name
des Taufpaten wird im Kirchenbuch vermerkt. Der
Begriff “Pate” kommt vom lateinischen pater spiritualis
bzw. patrinus, “Mit-Vater” (genau wiedergegeben mit dem
altdeutschen Wort “Gevatter”).
Ohne einer christlichen Kirche anzugehören, kann niemand
Taufpate werden. Daher sind in den Kirchenordnungen
formelle Bedingungen für die Übernahme des Patenamtes
formuliert. Pate oder Patin können Christen werden, deren
Kirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK)
angehören.
Der Pate muß bei der Kindstaufe die Konfession haben, in der
das Kind aufwachsen soll. In der katholischen Kirche müssen
Paten getauft, gefirmt und mindestens 16 Jahre alt sein. Die
evangelische Kirche erwartet, dass Taufpaten getauft, konfirmiert
und mindestens 14 Jahre alt sind. Wer allerdings aus der Kirche
ausgetreten ist, hat damit das Recht aufgegeben, Taufpate sein
zu können. Das Patenamt kann weder zurückgenommen noch abgegeben
werden. Es erlischt jedoch, wenn die Patin oder der Pate die
Zulassung zum Abendmahl verliert, insbesondere aber bei einem
Austritt aus der Kirche. Ein Pate soll die christliche Erziehung
des getauften Kindes unterstützen und dem Kind den Wert der
christlichen Gemeinschaft vermitteln. Die Patenschaft dauert
bei den Evangelischen bis zur Konfirmation, bei Katholiken
bleibt das Verhältnis lebenslang bestehen.
Personen, die den Anforderungen der Kirche für das Patenamt nicht
(oder noch nicht) entsprechen, können als Taufzeugen eingesetzt
werden, Entsprechende Regelungen werden unterschiedlich und
mancherorts sehr frei gehandhabt. Taufzeugen werden in die
Taufbücher üblicherweise nicht eingetragen. Ein Taufzeuge
bestätigt, dass der Täufling getauft ist, gegebenenfalls in
dessen späterem Leben, wenn es mal um die Anerkennung der
Taufe geht. Er kann auch einer anderen Konfession angehören.

Früher (im vorletzten Jahrhundert bis zur Mitte des letzten
Jahrhunderts) war der Pate quasi der Ersatz, falls die Eltern
des getauften Kindes früher sterben. Der Pate schenkte z.B.
eine Taufmünze (Gold- oder Silbermünze) die für die Aussteuer
oder sonstwas gedacht war. Heute sind diese Aufgaben in den
Hintergrund getreten. Oft beschränkt sich die Taufpatenschaft
auf das Beschenken bei festlichen Anlässen wie z.B. der
Konfirmation oder Firmung. Viele Paten sind nur Paten so lange
das “Buzzele” klein und süß ist.
Die Patenschaft ist “nur” eine moralische Verpflichtung,
gesetzlich nicht geregelt und hat keinerlei einklagbare Konsequenzen.

In den ersten Jahrhunderten wurden nur erwachsene Menschen getauft,
die eine eigene Glaubensentscheidung getroffen hatten. Erst später
wurde dazu übergegangen, auch Kleinkinder zu taufen.

Viele Grüße von Ingeborg Thaufelder geb. TZSCHOPPE aus Bayreuth

Hallo Ingeborg,

Du schreibst, dass ein Pate der Konfession des Täuflings angehören muss.
Meine Mutti wurde 1941 getauft und es waren lt. Taufeintrag 2 evangelische
Taufpaten und eine katholische Taufpatin.
Meine Mutti wurde im evangelischen Glauben erzogen. Die katholische
Taufpatin hat meine Mutti 1990 über den Suchdienst des DRK`s suchen lassen,
da die Familien aus Schlesien vertrieben worden sind. Also mit deiner
lebenslangen Patenschaft hast du recht.
So kam meine Mutti, sonst ohne Papiere aufgewachsen( da alles auf der Flucht
verloren ging ), nach ca.50 Jahren noch zu dem Original der Einladung zu
ihrer Taufe.

Es gibt noch kleine Wunder, dank Patenschaft.

liebe Grüße

Katrin

Hallo Katrin,
Ingeborg hatte im Prinzip Recht. Es müssen 2 Paten der zugehörigen Konfession
vorhanden sein, danach dürfen weitere Zeugen benannt werden.
GRuß
Werner (Wicke)