Hallo liebe Listenteilnehmer,
mein Großvater Paul Schöngraf ist 1909 in Buchau (Hermenhagen) als 8. Kind
geboren und hat als ersten Taufpaten den Eintrag : Seine Majestät Kaiser
Wilhelm II. Sein Bruder als 9. Kind ebenfalls.
Kann mir jemand sagen ob dies automatisch ab dem 8. Kind passierte oder auf
Antrag und ob damit außer Eintrag im Taufregister und evtl. einer Urkunde
noch etwas verbunden war.
Ein wunderschönes und erfolgreiches Neues Jahr wünscht Euch
Bodo (Krause)
Lieber Bodo,
seine Majestät Kaiser Wilhelm II. wurde bei kinderreichen Familien als "Formal-Pate" eingesetzt. Man kann sagen, dass es "automatisch" geschah - Taufregister und vielleicht auch noch eine Urkunde. Alles bürokratisch - und von keinem Nutzen, weder für die Eltern noch für die
"Patenkinder".
Meines Wissens hatten diese Kinder, nach Tod der Eltern, einen Anspruch auf eine staatlich- finanzielle Unterstützung, mit der sie in einem Kinderheim untergebracht werden konnten, falls sie noch sehr jung waren und sich kein anderer Verwandter um sie kümmern wollte.
Ich hatte sogar einige Onkel und Tanten, deren Pate Wilhelm II. war. Ist nichts Besonderes gewesen - eine staatliche "pro-forma"-Absicherung - oder eine "Anerkennung" für Kinderreichtum ?
Später wurden die Mütter geehrt - durchs "Mutterkreuz". Hat's etwas gebracht ?
Meine Großmutter, 1878 - 1963 hatte es, und um 1959 eine Rente von 23 DM monatlich erhalten. 15 Kinder für Kaiser, Vaterland und für den II. Weltkrieg groß gezogen. Nicht nur einige ihrer Kinder, sondern auch einige ihre Enkelkinder sind gefallen. 23 DM war nicht genug, um zu leben, aber genug, um zu sterben. Dass sie kein "Armengrab" erhielt, ist ihren überlebenden Kindern zu verdanken, die nunmehr auch nicht mehr sind.
Liebe Grüße --- Gisela
Gisela,
Danke fuer diesen sehr wertvollen Beitrag, denn meine Grossmutter erhielt
auch das "Mutterkreuz". Kanonenfutter fuer Kriege.
Elke Hedstrom, Garland, Texas/USA
Thomaschewski/Blumstein Ahnenforschung aus Makrauten/Redigkainen,
Ostpreussen.
Hallo Bodo,
aus einer Aktennotiz:
Behändigungsschein vom 6.11.1895: Auf Antrag des Vaters wurde beim 9. Kind des ......... aus ......der Kaiser als Taufpate eingetragen.
Aus einer anderen Notiz geht hervor, dass der Kaiser beim 7. Sohn in ununterbrochener Reihenfolge Pate war.
MfG Mechthild (Sieg)
Hallo Bodo,
im OFB Hickengrund habe ich folgendes eingetragen,
Seine Majest�t der Deutsche Kaiser und K�nig von Preussen
Seine Mahest�t der Kaiser und K�nig haben laut Schreiben der k�niglichen
Schatullverwaltung vom 19.4.1901 die Eintragung als Taufzeuge genehmigt.
30,- MM als Patenschaftsgeschenk.
Friedrich Wilhelm HERMANN * 17.02.1901 in Burbach-Oberdresselndorf
http://www.online-ofb.de/famreport.php?ofb=hickengrund&ID=I10460&nachname=HERMANN&lang=de
Gru� Gudrun
"Mechthild Sieg" <eckard.sieg@t-online.de> schrieb:
Werte Zeitreisende,
nicht erst W II ---
Ich habe es schriftlich, da� es in den Jahren 1832/35 zum Schulstoff einer
(preu�ischen) Dorfschule geh�rte, in welcher Form man das k�nigliche
Patengeschenk von 50 Thlr. beantragte und wie man Einspruch einlegte, wenn sich die K�nigliche Regierung etwa auf den Standpunkt stellen sollte, da� die sieben S�hne nur mit Dazwischenkunft einer Tochter geboren seien und da�
die Eltern nicht zur bed�rftigen Klasse geh�rten. Mein Musterschreiben datiert
vom 22.12.1833.
Zumindest hier wird eine Allerh�chste Cabinettsorder vom 20.12..1816
erw�hnt. Ich hatte bislang allerdings keine Gelegenheit, zu �berpr�fen, ob
dieses Datum nicht etwa fiktiv sein k�nnte.
J�rgen Wagner
-----Urspr�ngliche Nachricht-----