Hallo Klaus Rudel,
bei meinen Forschungen für die Region Samland und auch in anderen
ostpreußichen Ämtern fand ich für jedes Amt solche von Ihnen beschriebenen Listen (im
Staatsarchiv Berlin).
Sie wurden vor 1777 angefertigt. 1777 sollten gemäß königlichem Befehl die
erbuntertänigen Amtsbauern in die Selbständigkeit entlassen werden. Die
Domänenkammer wollte einerseits ihre Fürsorgepflichten aufheben (Bereitstellung von
Feuerholz, Neuausgabe von Saatgetreide bei Mißernten und ähnliches - je nach
überlieferten Rechten), andererseits ihre Einnahmen erhöhen. Die den Bauern
vom Amt überlassenen Ausrüstungsgegenstände mußten bezahlt/abbezahlt werden.
Das Bauernerbe (das Land, meist 1-2 Hufen) bekamen sie meist ohne besondere
Geldforderungen als Eigentum überschrieben, mußten jedoch dafür mehr Abgaben
zahlen. Außerdem waren sie dann von allen Pflichten aus der Erbuntertänigkeit
befreit (meist Fuhrdienste leisten oder pflügen, ackern; Straßen ausbessern -
jeder hatte genau definierte Tagwerke für das Amt zu verrichten).
Die von Ihnen erwähnten Listen waren die Kalkulationsgrundlage für die
amtlicherseits zu fordernden Gelder bzw. Abzahlungsraten. Jene bis dahin
erbuntertänigen und dann selbständige Bauern zahlten zu den üblichen Steuern noch die
Raten auf ihre Ausstattung ab und wurden daher meist als ´"Hochzinser"
bezeichnet.
Ich denke, diese Verhältnisse dürften auch für Ihre Funde zutreffen.
Grüße aus Berlin
Viktor Haupt