Suche nach Personen

Liebe Listenteilnehmer,
   ich bin ein Neuer in der Liste und suche von einer Elisabeth Maria
   Margarethe Gosau
   aus Glueckstadt, geb. am 20.09.1920 in Glueckstadt den Ehemann namens
   Johann van der Maesen. Er soll nach 1942 vermisst oder gefallen sein.
   Die Tochter Heike Ellen ist geb. am 15,07.1943,in Glueckstadt,
   hat ihren Vater aber nicht mehr kennen gelernt.
   Kann mir jemand helfen? Weitere Angaben sind hier nicht bekannt.
   Ich hoffe auf eine positive Antwort und verbleibe
   mit freundl. Gruessen
   Franz Schneider

Moin Franz,

ein Johann van der Maesen ist beim VDK, zumindest in der Online-Gräbersuche <https://www.volksbund.de/graebersuche.html&gt;, nicht als gefallener oder vermißter Soldat zu finden, auch nicht mit phonetischer Suche nach ähnlichen Namen. Es kommt allerdings durchaus auch vor, daß beim VDK Namen vertippt eingetragen und so dann leider nicht gefunden werden können ...

Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall, beim VDK anzufragen, ob dennoch Daten zu Johann van der Maesen als Gefallenem oder Vermißten vorliegen - in der Online-DB sind nämlich noch längst nicht alle gefallene oder vermißte Soldaten digital erfaßt, deren Daten dem VDK bereits vorliegen.

Außerdem sollte Heike Ellen unbedingt beim Bundesarchiv, Abt. PA (frühere "Wehrmacht-Auskunft-Stelle", WASt, <https://www.dd-wast.de/de/startseite.html&gt;\) _Antrag auf Auskunft zum vollständigen militärischen Werdegang_ ihres Vaters stellen und zusätzlich auch nach evtl. dort vorhandenen weiteren Unterlagen, Urkunden und Gegenständen, u. ä. (Soldbuch, Erkennungsmarke, Urkunden zu Auszeichnungen, ...) sowie eventuellem Nachlaß ihres Vaters fragen. Das geht direkt online, gleich oben über das Menü. Als Tochter und damit _direkte_ Angehörige ist sie berechtigt, Auskunft zu erhalten.

Wichtiger Hinweis für den Rest der Leser:
Nicht-direkte Angehörige, bspw. Neffen, Großneffen o. ä. indirekte Verwandtschaftsverhältnisse, erhalten übrigens aus Gründen des von der Abt. PA zwingend einzuhaltenden Daten- und Persönlichkeitsschutzes _keine_ personenbezogene Auskünfte, auch wenn derartige Gerüchte und "Tips" immer noch durch Mailinglisten und Foren geistern!
Solche unberechtigten Anfragen müssen von den Sachbearbeitern der Abt. PA dennoch bearbeitet und (negativ) beschieden werden - das dadurch wachsende Problem ist, daß dies vom selben Personalbestand der Abt. PA erledigt werden muß, der in dieser Zeit dann nicht zur Erledigung berechtigter Anfragen kommt und dadurch die Bearbeitungszeiten für berechtigte Anfragen inzwischen schon bei deutlich über zwei Jahren liegen! Man kann sich den Ärger bei den davon (auf beiden Seiten) Betroffenen leicht vorstellen ...

Viele Grüße,
Jürgen

Hallo Franz,

mein Ansatz sind die Personenstandsbücher. Die für deine suche maßgeblichen Bücher müssten in dem zuständigen Archiv sein, z.B. Stadtarchiv.

In den Einträgen bei seiner Geburt oder Heirat könnten Hinweise auf seinen Sterbeeintrag verzeichnet sein.

Gefallene Soldaten sind oftmals erst nach Monaten dem zuständigen Standesamt (letzter Wohnort) mitgeteilt worden. Bei vermissten Soldaten können es gar Jahre sein, oder überhaupt nicht. Das letztere ergänze ich aber noch, denn die "Witwen" hatten auch Gründe, ihren seit Jahren vermissten Mann für tot erklären zu lassen. Auch dieses findet sich in den Sterbeeinträgen wieder. Das kann aber weit in die 50er Jahre gewesen sein.

Deine Mail habe ich mir noch einmal durchgelesen. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass die Mutter scheinbar ein Leben lang keinen Abschluss zu ihrem vermissten Ehemann bekommen/gesucht hat. Ich denke, solange er nicht für tot erklärt wird, hat sie auch keine weiteren Ansprüche, z.B. Witwenrente.

Viele Grüße Günter (Bassen)

Franz Schneider <Franz.28@web.de> hat am 9. Oktober 2019 um 20:20 geschrieben:

   Liebe Listenteilnehmer,
   ich bin ein Neuer in der Liste und suche von einer Elisabeth Maria
   Margarethe Gosau
   aus Glueckstadt, geb. am 20.09.1920 in Glueckstadt den Ehemann namens
   Johann van der Maesen. Er soll nach 1942 vermisst oder gefallen sein.
   Die Tochter Heike Ellen ist geb. am 15,07.1943,in Glueckstadt,
   hat ihren Vater aber nicht mehr kennen gelernt.
   Kann mir jemand helfen? Weitere Angaben sind hier nicht bekannt.
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   Franz Schneider
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Mitarbeit im OFB Buxtehude: Online Ortsfamilienbuch Buxtehude

Hallo Jürgen,

ist denn Dein wichtiger Hinweis mit dem Bundesarchiv abgestimmt? Deine
Darstellung widerspricht nämlich, in durchaus abschreckender Weise, sowohl
der Praxis des Bundesarchivs als auch der entsprechenden Rechtsgrundlage des
Bundesarchivs:

"§ 11 Bundesarchivgesetz

Schutzfristen

(1) Die allgemeine Schutzfrist für Archivgut des Bundes beträgt 30 Jahre,
sofern durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. Sie beginnt mit
der Entstehung der Unterlagen.

(2) Nach Ablauf der Schutzfrist des Absatzes 1 darf Archivgut des Bundes,
das sich seiner Zweckbestimmung oder seinem wesentlichen Inhalt nach auf
eine oder mehrere natürliche Personen bezieht, frühestens zehn Jahre nach
dem Tod der jeweiligen Person genutzt werden. Ist das Todesjahr nicht oder
nur mit unverhältnismäßigem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 100
Jahre nach der Geburt der Personen. Kann auch der Geburtstag nicht oder nur
mit unvertretbarem Aufwand festgestellt werden, endet die Schutzfrist 60
Jahre nach der Entstehung der Unterlagen."

Schwierigkeiten kann es also nur geben, wenn der Betroffene noch lebt, erst
innerhalb der letzten zehn Jahre verstorben ist oder, wenn beides nicht
feststellbar ist, seinen 100. Geburtstag erreicht/erreicht hätte. Die
Grenzen von 30 und 60 Jahren sind für die WASt-Unterlagen offensichtlich
bereits überschritten. Für die Mehrheit aller Fälle hat also Jedermann ein
Einsichtsrecht in die entsprechenden WASt-Unterlagen.

Bei meiner eigenen Abfrage zu einem 1945 gefallenen Großonkel sind demgemäß
überhaupt keine Sperenzien wg. Datenschutz, Persönlichkeitsrecht o. ä.
gemacht worden. Das aktuelle Benutzungsantragsformular fragt die Beziehung
zum Betroffenen noch nicht einmal ab. Im "Auftrag für eine personenbezogene
Recherche zu Unterlagen des Bundesarchivs über Militärangehörige" wird
lediglich das Verwandtschaftsverhältnis zum Betroffenen abgefragt, ohne dies
als Ablehnungsgrund zu kennzeichnen (was ja sinnvoll wäre, wenn man
unberechtigte Anträge vermeiden wollte). Wahrscheinlich wird dies aber
lediglich als Priorisierungsgrundlage gesehen, um dringende oder Nähe-Fälle
von der nachrangigen Frage eines Datensammlers bezüglich seines Cousins 24.
Grades abschichten zu können.

Gibt es also die von Dir angeführten Ablehnungen, außer in den Fällen, dass
der Betroffene noch lebt oder noch keine zehn Jahre tot ist, tatsächlich,
oder handelt es sich um eine Vermutung oder eine Praxis der WASt, als diese
noch im eigenen Saft und ohne Rechtsgrundlagen gemacht hat, was sie gerade
wollte?

Gruß

Arne Nilsson

Moin Arne,

eine einfache Lösung Deines Problems: Frag doch einfach selbst, hinsichtlich von Auskünften aus 1. Hand, direkt beim Bundesarchiv/Abt. PA (der früheren WASt) an!

Im übrigen läßt Deine Formulierung "/eine Praxis der WASt, als diese//noch im eigenen Saft und ohne Rechtsgrundlagen gemacht hat, was sie gerade//wollte/" unmittelbar auf Frustration schließen, möglicherweise, weil letztlich doch nicht all Deine Anfragen wie (versehentlich?) die zum Großonkel positiv beschieden wurden.
Die WASt hat sicherlich _nicht_ gemacht, was sie gerade wollte, sondern war und ist nicht nur in jeder Hinsicht strikt an die allgemeine deutsche Gesetzgebung gebunden, sondern unterlag zudem noch einem eigenen WASt-Gesetz und einer eigenen WASt-Verordnung!

Zudem ist eine von Dir zitierte "allgemeine Schutzfrist für Archivgut des Bundes" eben auch nur eine "allgemeine" Schutzfrist.

Ich habe im Rahmen meines Forschungsprojektes seit gut 14 Jahren sowohl mit Familienangehörigen ehemaliger Soldaten als auch mit der WASt Kontakte und kenne neben berechtigterweise erteilten Auskünften zu direkten Angehörigen außerdem auch viele Hinweise von Betroffenen insbesondere über ihre _negativ_ beschiedenen, da _unberechtigten_ Anträge auf Auskunft zu _indirekten_ Angehörigen.

Aber vielleicht ist ja seit der DSGVO alles ganz anders und viel lockerer geworden?

Gruß, Jürgen