Hallo Günther, das Stäupen wird allgemein als schwere Körperstrafe
angesehen, Auspeitschen oder andere Körperstrafe am Pranger,
gewissermassen als verschärftes Spiessrutenlaufen, meist als Auspeitschen.
Mag sein, daß Nase- und Ohrenabschneiden eine gelegentliche Spezialität
waren. Allerdings ist das Spiessrutenlaufen sehr oft qualvoll tödlich ausgegangen,
schon wegen der damaligen medizinischen Möglichkeiten. MfG Wolfgang