Hallo liebe Mitforscher,
zur weiteren Erläuterung der Begriffe "Nachbar" und "Einwohner" möchte ich die Definitionen nach Johann Heinrich Barth (Genealogisch-Etymologischen Lexikon, Band 1) auszugsweise zitieren:
zum Nachbar: .... es ist ein zusammengesetztes Wort, aus nahe und Bauer, nahebei Wohnender. Dessen Haus oder Wohnung angrenzt oder in der Nähe ist. Aus dem Nachbarn wurde ein Mitnachbar, auch Umwohner, ein Gemeindeangehöriger, convicaneus (lat.). ....
zum Einwohner: Incola (lat.), eine dauernd wohnende oder ansässige Person, mit vollen Rechten und Pflichten an einem Ort wie z. B. in einem Dorf ein Dorfbewohner oder in einer Stadt ein Bürger. ...
Nach meinem Verständnis muss also ein Nachbar nicht unbedingt ein Einwohner sein.
Viele Grüße
Reinhard (Fischer)