Standesamt Urkunde

Hallo,

ich bin mal wieder gefrustet von einem Berliner Standesamt zurückgekehrt und vielleicht hat jemand einen Tip oder sonstige Idee, wie ich eine Urkunde bekommen kann.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Geburtsurkunde meiner Großmutter. Kein Problem ? Denkste ! Meine Großmutter ist unehelich geboren. Die Heirat der Mutter und dem vermeintlichen Vater fand erst 5 Monate später statt. Der Ehemann hat die Vaterschaft anerkannt. Ich habe die Originaleintragung heute gesehen und sie enthält einen langen Randvermerk. Meiner Bitte, eine Kopie dieser Originaleintragung zu erhalten, wurde nicht entsprochen. Ich erhielt eine neugefertigte Urkunde, die natürlich nicht die Angaben des Randvermerkes enthielt, die für mich jedoch wichtig gewesen wären. Die Begründung der StA.-Beamtin lautete, dass ein Randvermerk die Übersichtlichkeit einer Urkunde nicht mehr gewährleistet und dass in solchen Fällen immer eine neugefertigte Urkunde ausgestellt wird.

Ist diese Angabe richtig oder habe ich noch eine Möglichkeit, eine Kopie der Originaleintragung zu bekommen ?

Gruß,

Andreas

Hallo Andreas,

ich hatte bisher immer Gl�ck. Einige meiner Urkunden (auch aus Berlin)
enthalten lange Randvermerke und ich habe immer Kopien davon bekommen.

Gru�
Martina

Hallo Andreas,

ich bin mal wieder gefrustet von einem Berliner Standesamt
zur�ckgekehrt und vielleicht hat jemand einen Tip oder
sonstige Idee, wie ich eine Urkunde bekommen kann.

da bist Du nicht der einzige! Meine Frau hat sich auch schon sehr �ber
die Arbeit im Standesamt I ge�rgert.

Ist diese Angabe richtig

Nein!

oder habe ich noch eine M�glichkeit, eine Kopie der
Originaleintragung zu bekommen ?

Ja, Du hast ein Recht auf eine Fotokopie der Originalurkunde (ohne
Schw�rzungen oder �hnliche Sp��e). Die bekommt man inzwischen sogar
von polnischen Standes�mtern. Du brauchst die Abschrift nicht
anzunehmen und musst sie auch nicht bezahlen, denn Du hast nicht das
bekommen, was Du wolltest.
Mein Tipp: Eine Fotokopie der Originalurkunde schriftlich beantragen
und gleich in diesem Antrag f�r den Fall einer Ablehnung einen
beschwerdef�higen Bescheid beantragen. Gegen einen ablehnenden
Bescheid kann man bei dem zust�ndigen Amtsgericht (das muss mitgeteilt
werden!) Beschwerde einlegen.

Gru�,

Reiner (Kerp)