ich bekam heute eine Nachricht aus Marburg und hätte eine Frage dazu an Euch.
Die Nachricht wörtlich:
*** ich übersende Ihnen nunmehr wie gewünscht eine beglaubigte Abschrift
des beim Standesamt Marburg angelegten Familienbuches der Ehegatten
Fiedler und Heinze und hoffe, Ihnen damit weiter geholfen zu haben.***
Meine Frage: ein Familienbuch bleibt doch in der Familie bzw. dann wenn der Elternteil verstorben ist, bei den Kindern (es waren 5). Wann hinterlegt man beim Standesamt ein Familienbuch? Dieses Familie hatte doch 5 Kinder und müßten heute im Alter zwischen 66-76 sein. Wir haben aber diese Kinder (Nachfahren) noch nicht finden können. Diese wiederrum hatten bestimmt auch Kinder. Warum ist dieses Familienbuch dort hinterlegt?
Ich hoffe Ihr könnt mir bitte da weiterhelfen.
Herzliche Grüße
Manuela
Hallo Dietger,
ok, da hatte ich wohl meine Gedanken zu schnell in der Vergangenheit.
Aber das Familienbuch m��te doch im Familien-Besitz sein - oder nicht?
Ich Danke Dir herzlichst f�r Dein Hinweis.
Manuela
kann es sein, dass Du gerade das von Dir benannte Familienbuch mit dem Stammbuch verwechselst?
Das Stammbuch beinhaltet eine Reihe von einzelnen Urkunden, die fr�her in einem Buch zumeist handschriftlich
eingetragen worden sind. Sp�ter (ab den 70er Jahren) wurde dann per Schreibmanschine die einzelnen Urkunden-
bl�tter im Stammbuch abgeheftet...
Das FAMILIENBUCH hingegen wurde 1958 eingef�hrt und zum 01.01.2009 (leider) wieder abgeschafft...
In den neuen Bundesl�ndern wurde es 1990 eingef�hrt.
Familienb�cher wurden zur Eheschlie�ung angelegt. Sie beinhalten die Daten der Ehegatten und deren Eltern (auf der
1. Seite) in Spaltenform. Auf der R�ckseite wurden die Kinder eingetragen. In der letzten Spalte sind weitere
Hinweise, wie Namensf�hrung, Kirchenaustritt, neue Ehe eines der Ehegatten usw. eingetragen.
Das Familienbuch wurde stehts aktuell gehalten. Aufl�sungen durch Tod oder Scheidung stehen auf der 1. Seite
unten....
Das Familienbuch zog mit den Eheleuten (bei Umzug) mit. Es wurde zum Standesamt der Wohnortgemeinde
weitergeleitet. Heute liegen die einzelnen Familienb�cher wieder bei den urspr�nglichen (Ausstellungs-)Standes�mtern.
Privatpersonen sind nicht im Besitz dieser Familienb�cher. Jedoch wurden und werden beglaubigte Abschriften
der Familienb�cher ausgestellt.
Zumeist findet man einen Auszug des Familienbuches als erste Urkunde im Stammbuch....
Meiner Meinung nach war das Familienbuch bis zum 31.12.2008 die wichtigste Personenstandsurkunde �berhaupt,
da es stehts aktuell gehalten wurde.
Ich hofffe, die Frage damit beantwortet zu haben und verbleibe
Hallo Dennis,
diese Nachricht war w�rtlich kopiert aus Marburg = eine Verwechslung von meiner Seite zwischen Stammbuch und Familienbuch ist nicht von mir - vielleicht aus der Nachricht aus Marburg an der Lahn.
Das ist ja mein Gedanke, Marburg schrieb, "angelegtes Familienbuch" - nicht Stammbuch.
Meine Gedanken sind eben auch meine Bef�rchtung (eine Aufl�sung durch Tod).
Aber selbst bei Aufl�sung diese Stammes, wo kommen diese Daten (Familien-B�cher) hin - bei den Kindern bleiben sie oder diese Kinder k�nnten auch bereits verstorben sein - wo kommen dann diese B�cher hin, haben Standes�mter Kopien davon?
Oder legt jedes Standesamt vor Ort "Familienb�cher" an? Ich kann es mir auch nicht vorstellen.
Ein Standesamt legt doch "Familienb�cher" an, durch die Ehe oder durch die Geburten aus dieser Ehe und dies m��te dem Familienmitglied ausgeh�ndigt werden - oder nicht?
Aber auch ich habe ein solches Familien "Buch" - und von den ganzen Familienangeh�rigen aus einer Ehe lebt nur noch eine Person - meine Mutti. Aus Schlesien besitze ich zwei weitere Familien-B�cher (Kinder und Ehen dieser und dessen Kinder), sie �bergaben mir dies zwecks meiner Ahnenforschung.
Aber meine Frage (Dietger hat es richtig gelesen) wurde ein Familienbuch bei einem Standesamt "angelegt" (nicht hinterlegt - es war mein Fehler) und ist nicht bei den Nachkommen verblieben. Warum nicht? Dies war und ist mein Gedanke, warum hat ein Standesamt ein "angelegtes Familienbuch". Wir suchten diese 5 Kinder aus dieser Ehe und konnten keins bisher finden.
Vielleicht sollte ich mal das Standesamt bei mir vor Ort befragen, wie es damals war (1932!) mit diesen Familienb�chern.
Das werde ich auch tun.
Vielen herzlichen Dank auch an Dich, Du hast mir einige nachdenkliche Hinweise zur Nachforschung gegeben.
Ich werde dran bleiben .
Du hast meine Nachricht scheinbar nicht so ganz verstanden... Du verwechselst das Familienbuch noch immer mit dem Stammbuch!
Das Familienbuch ist genauer gesagt eine gelbe Karteikarte, die zur Eheschlie�ung angelegt wird und bei den Standes�mtern
verbleibt!
Es ist so gesehen eine "interne" Urkunde der Standes�mter... Wenn ein Familienbuch (im Original) bei einer Familie auftaucht,
w�rde ich mir als Standesbeamter sorgen machen...
Wenn die Ehegatten nicht mehr leben, verbleibt das Familienbuch weiterhin beim Standesamt...
Was ist ein Familienbuch?
Ein Familienbuch ist kein Buch im eigentlichen Sinne, sondern eine DIN A4 gro�e gelbe Karteikarte, welche anl�sslich einer Eheschlie�ung in Deutschland durch das Eheschlie�ungsstandesamt angelegt wird.
Das Familienbuch stellt im weiteren Sinne, die typische deutsche Heiratsurkunde dar. Dort sind neben dem Ehepaar, deren Eltern und gemeinsame Kinder verzeichnet. Das Brautpaar erh�lt im Anschluss an eine Eheschlie�ung auf Wunsch beglaubigte Kopien ausgeh�ndigt. Das Original verbleibt immer beim Standesamt.
Personenstandliche Ver�nderungen wie beispielsweise die Geburt eines Kindes, eine Scheidung oder eine Namens�nderung werden in den Familienb�chern durch die Standes�mter kontinuierlich nachgetragen. Dem Ehepaar, deren Vorfahren und Abk�mmlingen ist es m�glich vom Original eine beglaubigte Kopie, einen Auszug oder eine (mehrsprachige) Heiratsurkunde zu erhalten (geb�hrenpflichtig).
***** H�ufig wird das Familienbuch verwechselt mit einem Stammbuch oder dem Buch der Familie. *****
Lieber Dennis (Gebel),
ich muß mich zu Deiner unten noch angegebenen Angabe zum Familienbuch einmal
äußern.
Das Familienbuch wird auch heute noch am Wohnort eines Ehepaares
weitergeführt. Dies hatte zur Folge, daß ich vor 2 Jahren, als unsere Tochter
heiraten wollte, eine Kopie unseres Familienbuches bei meinem Standesamt
anfordern mußte.
Gruß
Werner (Wicke)